Keine Gehaltserhöhung für Bürgermeister Hüllenkremer

Thalfang · Der Thalfanger Verbandgemeinderat hat entschieden, dass Bürgermeister Marc Hüllenkremer in der niedrigeren von zwei möglichen Besoldungsgruppen eingestuft bleibt.

 Bürgermeister Marc HüllenkremerFoto: privat

Bürgermeister Marc HüllenkremerFoto: privat

Foto: (m_mo )

Thalfang. Nach zwei Jahren im Amt kann ein Bürgermeister auf eine Gehaltserhöhung hoffen. Dann darf er einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet werden.
Doch dies bleibt Marc Hüllenkremer, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Thalfang, verwehrt. Denn der VG-Rat hat in seiner jüngsten Sitzung Hüllenkremers mögliche Höherstufung von der Besoldungsgruppe A 15 in A 16 abgelehnt. Der Rat folgt damit einer Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses.
In der niedrigsten Stufe der Besoldungsgruppe A 15 beträgt das Grundgehalt 4566 Euro, in der niedrigsten Stufe der Gruppe A 16 sind es 5038 Euro. Die genaue Einstufung hängt von der Einwohnerzahl der Kommune und dem Alter des Amtsinhabers ab. Bis 10 000 Einwohner gilt die Besoldungsgruppe A 15 mit der Möglichkeit einer Höherstufung auf A 16.
Mit ihren 7300 Einwohnern sei die VG Thalfang jedoch zu klein, um eine Höherstufung zu rechtfertigen, findet Werner Breit von der FDP. Es sei deshalb "richtig und angemessen", es bei Hüllenkremers bisheriger Einstufung zu belassen. Richard Pestemer von der Freien Wählergruppe Erbes-kopf bezeichnet dies als einen "einmaligen Vorgang mit Geschmäckle." Bei Hüllenkremers Amtsvorgänger Hans-Dieter Dellwo sei der Höherstufung 1992 ohne Diskussion zugestimmt worden, sagt er. "Es ist klar, dass man das diesem Bürgermeister nicht gönnen will", sagt Pestemer. Der Haupt-und Finanzausschuss hatte bereits im Juli 2015 über die höhere Einstufung des Bürgermeisters beraten, die Angelegenheit damals aber zurückgestellt. cst

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