Coronkrise Nach neuer Verordnung – Keine Kurzarbeit im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich

Wittlich/Bernkastel-Kues · Da die Auflagen für Kliniken vom Land gelockert wurden, müssen 40 Mitarbeiter in Wittlich und Bernkastel-Kues ab 1. Mai nicht in Kurzarbeit.

Keine Kurzarbeit im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich
Foto: klaus kimmling

(red/will/cmo) Das Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich hat seine mit der Mitarbeitervertretung (MAV) getroffene Vereinbarung zur Beantragung von Kurzarbeit in administrativen Klinikbereichen (Volksfreund vom 25/26. April) mit sofortiger Wirkung zurückgenommen. Das teilte die Klinik mit. Das bedeutet: Keine Kurzarbeit im Krankenhaus.

Grund sei die ab dem 29. April in Kraft getretene Landesverordnung, die vorsichtige Lockerungen der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung vorsehe  und Kliniken auch die Durchführung  planbarer Operationen in vertretbarem Rahmen ermögliche.

 Das Verbundkrankenhaus hatte vergangene Woche angekündigt, für einige Mitarbeiter aus patientenfernen, administrativen Arbeitsbereichen ab Mai  Kurzarbeit zu beantragen. Dabei wollte die Klinik das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent vom Nettogehalt aufstocken. Davon seien 40 der 1450 Mitarbeiter betroffen gewesen.

„Für den Moment können wir von dieser Maßnahme wieder Abstand nehmen“, sagt Personalleiterin Jeannette Diederichs. Der Rücknahmebeschluss zur Vereinbarung sei auf einem außerordentlichen Treffen zwischen Klinikleitung und MAV am 29. April getroffen worden.

„Aufgrund der umgesetzten Maßnahmen in unserem Haus  sehen wir uns gut aufgestellt, um wieder mehr Patienten ambulant und stationär betreuen zu können“, sagt Gunnar Kessler, stellvertretender ärztlicher Direktor der Klinik.

Der Leitende Arzt der Zentralen Notaufnahme Wittlich betont zudem, dass die Unsicherheit derzeit auch Menschen von einem Arzt- und Klinikbesuch abhalte, deren Erkrankungen dringend behandlungsbedürftig seien. „Die klare Trennung der Patientenwege und die strikte Umsetzung der Hygienevorgaben in unserem Krankenhaus gewährten eine Minimierung des Ansteckungsrisikos“, so dass diesbezügliche Ängste unbegründet seien.

„Ab sofort nehmen wir die Planung elektiver Operationen und Eingriffe wieder auf – allerdings in sehr vorsichtigem Umfang, angepasst an die gesetzlichen Vorgaben und mit genauem Blick auf die weitere Pandemieentwicklung“, sagt Kessler.

Für medizinisch dringliche Patienten können weiterhin Termine in den Ambulanzen, Sprechstunden und im MVZ Bernkastel-Kues vereinbart werden. Dies betrifft auch Termine der internistischen Funktion für beispielweise Herzkatheteruntersuchungen oder Endoskopien.

Das generelle Besuchsverbot in der Klinik bleibt jedoch bis auf Weiteres bestehen – so sind Begleitpersonen nur für Patienten mit Unterstützungsbedarf erlaubt und für hochschwangere Frauen, die zur Geburt eine Begleitperson mitbringen dürfen.

Im gesamten Verbundkrankenhaus gilt die Vorgabe des Tragens von Mund-Nasen-Schutzmasken.

Aktuelle Informationen für Patienten und niedergelassene Ärzte stellt die Klinik auch im Internet  unter www.verbund-krankenhaus.de zur Verfügung.

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