Pandemie Ausgangssperre im Kreis Birkenfeld trifft auch Menschen aus dem Nachbarkreis

Morbach/Birkenfeld · Im Landkreis Birkenfeld gilt derzeit eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und fünf Uhr morgens. Dies könnte auch Personen aus den Nachbarkreisen betreffen.

Keine nächtliche Durchfahrt: Ausgangssperre im Kreis Birkenfeld
Foto: dpa/Robert Michael

Wo die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Personen nach oben schnellt, greifen die verantwortlichen Politiker zu strengeren Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung möglichst zu verhindern. So auch im benachbarten Landkreis Birkenfeld. Dort war die Inzidenz, also die Zahl der neuinfizierten Personen hochgerechnet auf 100 000 Einwohner, Ende Januar auf einen Wert von mehr als 200 gestiegen. Deshalb verhängten die Behörden des Landkreises am 30. Januar per Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangssperre, die um 21 Uhr in Kraft tritt und am nächsten Morgen um fünf Uhr endet. Personen dürfen sich demnach nur „aus triftigem Grund“ außerhalb ihrer Wohnung aufhalten. Dazu zählen beispielsweise die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten, die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und das Gassigehen mit dem Hund. Zudem dürfen sich Personen aus anderen Landkreisen, abgesehen von den genannten Ausnahmen, nicht im Landkreis Birkenfeld aufhalten. Diese Ausgangssperre ist bisher befristet bis zum 14. Februar.