Keine schnelle Zwangsvollstreckung gegen Stadt Traben-Trarbach

Traben-Trarbach · Die Stadt kann in Sachen Tourismuschef Matthias Holzmann kurzzeitig durchatmen. Sie muss nicht gleich mit der Zwangsvollstreckung rechnen, falls sie Holzmann nicht, wie gefordert, wirklich als Leiter der Tourist-Information einsetzt. Die Beschwerde der Stadt hat aufschiebende Wirkung.

 Traben-Trarbach.

Traben-Trarbach.

Foto: Archiv/Winfried Simon

Hintergrund: Das Arbeitsgericht Trier hatte die Stadt dazu verdonnert, das Urteil vom Oktober umzusetzen und Holzmann tatsächlich und nicht nur pro forma zum Leiter der Touristinfo zu machen. Das Gericht hat der Stadt ein Zwangsgeld von 10.000 Euro bei Nichtumsetzung angedroht. Die Stadt hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt und die aufschiebende Wirkung dieser Beschwerde beantragt. Das Landesarbeitsgericht hat nun festgestellt, dass die Beschwerde doch aufschiebende Wirkung hat.

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