Keine Strafe für Plauderer

THALFANG/TRIER. Wurde im Zusammenhang mit einer angeblichen Indiskretion aus einer nicht-öffentlichen Sitzung des Thalfanger Verbandsgemeinderats eine Straftat begangen? Die Staatsanwaltschaft in Trier verneint diese Frage und ermittelt deshalb nicht länger wegen der potenziellen Verletzung von Dienstgeheimnissen. Entscheidend dafür ist ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs.

"Aus Rechtsgründen" habe das Verfahren eingestellt werden müssen, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos aus Trier dem TV auf Anfrage mit. Ermittelt wurde wegen einer möglichen Weitergabe von Informationen aus nicht-öffentlicher Sitzung. Nach einem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlruhe sei zwingende Voraussetzung für eine solche Straftat, dass sie von einem Amtsträger begangen werde, begründete Roos. Das könne etwa der Verbandsgemeinde(VG)-Bürgermeister sein. Doch tatsächlich hatte Rathaus-Chef Hans-Dieter Dellwo selbst Anzeige erstattet und nach Angaben des Oberstaatsanwalts vermutet, dass ein Ratsmitglied die Indiskretion begangen habe. Doch Angehörige von Gremien sind laut Staatsanwalt nach diesem Urteil keine Amtsträger im Sinne dieser Vorschrift. Worum ging es? Der TVhatte im Zusammenhang mit der Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung der Regionalen Schule und der Schulturnhalle aus nicht-öffentlicher Sitzung berichtet. Der VG-Rat Thalfang hatte darin mit großer Mehrheit beschlossen, den Planungsauftrag an eine Thalfanger Architektengemeinschaft zu vergeben, obwohl ein Büro aus Wiesbaden im Rahmen des Auswahlverfahrens in derselben Sitzung die höchste Punktzahl erhalten hatte.Thalfanger Rathaus legt Beschwerde ein

Eine Vorgehensweise, die die Vergabekammer Rheinland-Pfalz später als "vergaberechtswidrig" bezeichnete und die der Kommune auferlegte, die Wertung zweier Angebote zu wiederholen. Und das, nachdem bereits die erste freihändige Vergabe von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) moniert worden war. Hatte ein Ratsmitglied Dinge ausgeplaudert, die es nicht ausplaudern durfte? Dieser Auffassung war offenbar der Thalfanger VG-Bürgermeister, als er nach einem entsprechenden Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses die Staatsanwaltschaft einschaltete. Diese Vorgehensweise hatte er mit möglichen Schadenersatzforderungen, einer eventuellen Beeinflussung des Vergabeverfahrens und einem nicht unerheblichen Image-Schaden für die betroffene Architektengemeinschaft begründet. Auch nach einem Appell des neuen Ratsmitglieds Richard Pestemer (FWG) in der jüngsten Ratssitzung, die Anzeige zurückziehen, war Dellwo bei seiner Haltung geblieben. Nicht jede Information aus nicht-öffentlicher Sitzung unterliege der Verschwiegenheitspflicht, hatte zwar Pestemer argumentiert, der Bürgermeister sah dies aber weiterhin anders. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft stößt im Thalfanger Rathaus auf wenig Gegenliebe. "Die Angelegenheit ist für uns nicht ausgestanden", nahm Michael Suska, Fachbereichsleiter Organisation und Finanzen, für den verhinderten Bürgermeister Stellung. Die Argumente der Verwaltung und des Gemeinde- und Städtebundes, den man um Unterstützung gebeten hatte, seien nicht richtig gewürdigt worden, ist Suska überzeugt. Zu der Argumentation selbst wollte er derzeit nichts sagen. Aber man werde Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. In Sachen Auftragsvergabe für die Planungsleistungen geht es derweil nicht voran. Man wartet laut Suska noch auf das Ergebnis der rechtlichen Prüfung.

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