"Keinerlei finanzieller Spielraum"

NEUNKIRCHEN. (urs) Als Begründung heißt es in der Klageschrift, die Gemeinde Neunkirchen verfüge "über keinerlei finanziellen Spielraum", um ihren Aufgaben zum Wohl der Bürger nachkommen zu können.

Während sich die Defizite von Jahr zu Jahr erhöhten, reduzierten sich parallel die Bedarfszuweisungen des Landes. Vor diesem Hintergrund ergeben sich, so der Text, "Rechtszweifel am Umfang der Umlagenerhebung". Vor allem, wenn diese wie hier "ein existenzbedrohendes Ausmaß" annehme. Schließlich sei die Verbandsgemeinde (VG) zwar zur Umlageerhebung berechtigt, müsse ihre Aufgaben aber in erster Linie durch eigene Einnahmen finanzieren. In krassem Missverhältnis dazu stehe, dass die VG gleichzeitig freiwillige Einrichtungen "in einem unverantwortlichen Ausmaß" hoch subventioniere und "vorgegebene Konsolidierungsmaßnamen" völlig ignoriere. Angesichts dessen sowie der Gesamtverschuldung aller Ortsgemeinden, Zweckverbände und der Verbandsgemeinde (laut Klageschrift per Dezember 2004 insgesamt fast zehn Millionen Euro) wäre es daher im Interesse einer Entlastung der Gemeinden "dringend geboten, alle Einnahmen und Ausgaben des Verbandsgemeinde-Haushaltes auf den Prüfstand zu stellen und zu begrenzen."

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