Kind missbraucht, Strafe angefochten

Wittlich/Trier · Vier Jahre Freiheitsstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs an einem Kind: Dieses Urteil fällte das Landgericht vor einem Jahr. Der Angeklagte ging in Revision. Demnächst wird der Fall erneut vor dem Landgericht Trier verhandelt. Doch der vorgesehen Termin am kommenden Dienstag ist zunächst verschoben worden.

 Aktenmappe der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto)

Aktenmappe der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto)

Foto: Friedemann Vetter

Der damals Angeklagte und für schuldig befundene Mann aus Wittlich beschäftigt wieder das Gericht. Es geht um die Frage, ob das Mädchen in einem der fünf Missbrauchsfälle unter oder über 16 Jahre alt war. Das hat Auswirkungen aufs Strafmaß. Deshalb stellt sich nun die Frage: Wurde ein heute 67-jähriger aus Wittlich vor einem Jahr zum Teil zu Unrecht verurteilt? Könnte sein, meint der Bundesgerichtshof.
Der Mann war mit Urteil vom 21. Januar 2010 in fünf Fällen für schuldig befunden worden, ein Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Das Opfer ist die Enkeltochter einer damaligen Freundin des Manns. Für den Angeklagten endete das Verfahren mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Er war damit nicht einverstanden und ging in Revision. Im Juni 2010 wurde dann das Januar-Urteil teilweise aufgehoben, eine erneute Verhandlung und Entscheidung wurde notwendig.

Der erste Termin war im Dezember 2010, der zweite war ursprünglich für Dienstag, 25. Januar, vorgesehen. Wegen Krankheit des Angeklagten ist dieser Termin aber zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben worden, wie das Landgericht am Freitagmittag mitteilte.

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