Kindergarten-Sanierung: Ein Versprecher und seine Folgen
Bernkastel-Kues · Wer ist für die baufachliche Prüfung bei Kindergartenbauten zuständig? Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist es seit etwa vier Jahren nicht mehr. Das hat die Behörde dem TV mitgeteilt.
In der Sitzung des Stadtrats Bernkastel-Kues, bei der es auch um die Verzögerungen bei der Sanierung und Umgestaltung der integrativen Kindertagesstätte im Stadtteil Wehlen ging, hatte Stadtbürgermeister Wolfgang Port der ADD den Schwarzen Peter zugeschoben. Er hatte sich, wie er gegenüber dem TV einräumte, aber versprochen.
Gemeint war die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord (SGD). Auf Nachfrage teilt Pressesprecherin Sandra Hansen-Spurzem mit, dass die baurechtliche Prüfung Sache der Kreisverwaltung ist. Die SGD werde einbezogen, wenn es um neue Gruppen und Plätze für Kinder unter drei Jahren und die Bewertung des Zuschussantrages gehe. Das sei hier der Fall gewesen. Die SGD habe sich am 20. Mai dazu grundsätzlich bereit erklärt. "Gleichzeitig erfolgte allerdings der Hinweis, dass die Ausübung der eigenen Pflichtaufgaben Vorrang hätte und die Bearbeitung nicht kurzfristig stattfinden könne", teilt Hansen-Spurzem mit.
Deshalb hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung am 15. Juli mitgeteilt, dass die Prüfung nun doch durch die Kreisverwaltung erfolge.
Stadtbürgermeister Port hatte in der Sitzung kritisiert, dass die Unterlagen monatelang unbearbeitet liegen geblieben seien. cb