Gegen Auflagen verstoßen Kinderpornografie: Angeklagter verurteilt - er muss aber nicht ins Gefängnis

Trier/Salmtal · Am Landgericht Trier ist ein 48-Jähriger zur einer mehr als zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er unter anderem gegen die richterliche Anweisungen verstoßen hat, sich Kindern zu nähern und internetfähige Geräte zu benutzen. Ins Gefängnis muss er allerdings nicht.

Kinderpornografie: Angeklagter verurteilt - er muss aber nicht ins Gefängnis
Foto: dpa/Oliver Berg

Ein 48-Jähriger, der wegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie bereits verurteilt war, hat mehrfach gegen richterliche Anweisungen verstoßen, die er nach seiner zurückliegenden Haftstrafe auferlegt bekommen hatte. Deshalb musste er sich vor dem Landgericht Trier verantworten, wo die Dritte Große Strafkammer am Mittwoch ein Urteil sprach.