Familie Kitabeiträge für geschlossene Einrichtungen?

Bernkastel-Wittlich · Kitas und Horte sind Corona-bedingt geschlossen. Die Kreisverwaltung hat eine Entscheidung über die Beiträge getroffen.

  Flächendeckend sind Schulen und Kitas wegen der sich weiter ausbreitendem Coronavirus geschlossen.

Flächendeckend sind Schulen und Kitas wegen der sich weiter ausbreitendem Coronavirus geschlossen.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Müssen Eltern weiterhin den Kostenbeitrag für Kitas zahlen, obwohl diese seit mehreren Wochen geschlossen sind und die Kinder nicht mehr dort betreut werden?

Wegen der aktuellen Situation sind die Kitas seit dem 16. März geschlossen, und die Betreuung der Kinder musste seither privat geregelt werden. Nur Eltern, die in „systemrelevanten Berufen“ arbeiten, können derzeit eine Kinderbetreuung in den Kitas in Anspruch nehmen.burch Generell sind die Plätze in Kitas für Kinder ab zwei Jahren in Rheinland-Pfalz kostenlos. Die Betreuung von jüngeren Kinder ist wiederum kostenpflichtig. Und genau zu diesem Beitrag wurde für den April eine Entscheidung getroffen.

Die Stadt Trier und der Kreis Trier-Saarburg haben beschlossen, den Beitrag im April nicht zu beziehen (der TV berichtete). Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich kam nun ebenfalls zu diesem Beschluss.

Wie die Kreisverwaltung mitteilte hätten sie beschlossen, „die Träger der Kindertagesstätten im Landkreis aufzufordern, die Festsetzung der Elternbeiträge für den Monat April auszusetzen“, erklärt Pressesprecher Manuel Follmann. Das beziehe sich auf Kinder vor der Vollendung des zweiten Lebensjahres, also Krippenkinder, und auf Schulkinder, die eine Kindertagesstätte oder
einen Hort besuchen.

Ausschlaggebend dafür sei, dass die Eltern wegen der Schließungen der Einrichtungen für die Betreuung der Kinder derzeit selbst verantwortlich sind. Deshalb sei es „nicht sachgerecht, den Eltern die finanzielle Belastung durch den Elternbeitrag zuzumuten“, erklärt Follmann.

Ebenso solle mit den Kostenbeiträgen für die Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, verfahren werden.

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