AUS DEM ARCHIV: Dezember 2019 Klares Ja zum Schießplatz-Umfeld

Landscheid · Die Umgestaltung der ehemaligen Club-Schießsportanlage an der L 60 war erneut Thema im Gemeinderat Landscheid. Im Mittelpunkt stand die geplante neue Infrastruktur der Anlage.

 So könnte das Areal künftig aussehen. Die Grafik zeigt einen  Architektenentwurf der neuen Gebäude auf dem Schießplatz.

So könnte das Areal künftig aussehen. Die Grafik zeigt einen  Architektenentwurf der neuen Gebäude auf dem Schießplatz.

Foto: Foto: Weltzel und Hardt

Die weitläufige ehemalige Club-Schießsportanlage ist von ihrem neuen Eigentümer Target-World in den vergangene Monaten weitgehend freigeräumt worden. Ursprünglich hatte der Investor einer deutliche Erweiterung der Anlage geplant – musste aber nach erheblichem Widerstand von Bürgern und Institutionen davon absehen. Die heutige Planung beschränkt sich daher nur auf das bestehende Areal der alten Anlage.

Die Schießbahnen dort sind noch in Betrieb, warten aber auch auf ihre Modernisierung. Diese Kernbereiche standen in der jüngsten Gemeinderatssitzung jedoch nicht zur Debatte. Es ging es um die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes (B-Plan) Sondergebiet Sport „Auf Klingelbornerheid“. Auf dem Gelände befanden sich früher eine Tennishalle, ein gastronomischer Betrieb und Parkplätze befanden. Target-World beabsichtigt, auf dieser Fläche eine spezielle Infrastruktur zur Schießanlage zu schaffen. Geplant sind ein neuer gastronomischer Betrieb, Unterrichtsräume für die Schießausbildung, Unterkünfte für die Trainingsteilnehmer, eine Büchsenmacherwerkstatt mit Waffenshop, eine überbaute Sonderschießbahn für Druckluftwaffen, Lagerräume und Parkplätze. Erläutert wurde die Entwurfsplanung von Stadtplaner Thomas Lang, Büro B.K.S. Trier. Dabei wies er darauf hin, dass die maximale Höhe der Flachdachgebäude neun Meter betrage. Die alte Tennishalle sei elf Meter hoch gewesen.

Für die Änderung des bestehenden B-Planes in einen sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) waren die Behörden frühzeitig beteiligt worden. Die Öffentlichkeit war frühzeitig beteiligt worden. In der Sitzung informierte Günter Reis von der Verbandsgemeinde Wittlich-Land über die Resonanz von Behörden und Öffentlichkeit. Reis schickte voraus, dass sich daraus ein neuer Plan ergebe, der sich aber im Grundsatz nicht von der Ursprungsplanung unterscheide. Zu der Frage, welche Konsequenzen und Änderungen die Folge sein könnten, begrüßte Ortsbürgermeister Michael Comes mehrere Gutachter für die Fachgebiete Lärmschutz sowie Umwelt/Natur.

Über die Ergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung unterrichtete Ein Fachmann vom Büro Adu Köln. Danach werden die Lärmemissionen von Gastastronomie, Waffenshop und Seminarbereich deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Kritischer könnte das „anlagenbezogene“ höhere Verkehrsaufkommen durch Landscheid werden. Aber auch dazu gab der Experte Entwarnung: „Das Verkehrsaufkommen wird sich nicht verdoppeln. Die Schallbelastung bleibt weit unter den Grenzwerten von 70 Dezibel (dB) am Tag und 60 dB in der Nacht. Es besteht kein Handlungsbedarf.“ Mögliche Auswirkungen auf die Fauna hatte Diplombiologe Dr. Carsten Renker, Büro RenkerPlan, untersucht. Er schickte voraus, dass die Anlage innerhalb des bestehenden Baufensters bleibe. Die vom BUND befürchtete Auswirkung auf eine Wildkatzenpopulation könne verneint werden. Von Fledermäusen werde das Terrain nur vereinzelt angeflogen. In der ehemaligen Tennishalle habe es keine Hinweise auf Fledermaus-Wochenstuben oder Überwinterungsplätze gegeben. Danach sei der Bau zum Abriss freigegeben worden. Ein einst von Fröschen bewohntes Kleinstgewässer sei seit dem Sommer versandet. Stattdessen solle der kleinen Bachlauf im südlichen Bereich weiter entwickelt werden.

Die Eckpunkte für einen „Durchführungsvertrag“ zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VBP) erläuterte Fachanwalt Dr. Paul Henseler, Trier. Der normale Bebauungsplan sei ein „Angebotsplan“ ohne Bebauungspflicht – viel enger dagegen der VBP. Über den Vertrag verpflichtet sich hier der Investor, innerhalb einer bestimmten Frist zu bauen. Wichtig sei auch, dass im Vertrag nicht nur bestimmte Nutzungen definiert und festgelegt werden, sondern auch die Art der Gebäude.“ Dies müsste dann wie vereinbart erstellt werden. Es gebe dem VBP eine andere Dimension.

Nachdem einige Detailfragen aus dem Rat geklärt waren, zogen sich die anwesenden Vertreter der Ortsbeiräte zu Beratung zurück. Sie sprachen sich einstimmig für den vorgestellten Planentwurf und dessen Offenlage aus. Einstimmig folgte das entscheidende Votum des Landscheider Gemeinderats. Das Bebauungsplanverfahren ist eröffnet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort