Kleiner Fehler mit großer Wirkung

Landscheid/Bitburg · Vor dem Amtsgericht Wittlich hat sich gestern eine Frau verantworten müssen, weil sie an einem Kreisel falsch abgefahren und auf der A 60 als Falschfahrerin unterwegs war. Die 63-Jährige, die mehrere Menschen auf ihrer Geisterfahrt gefährdet hat, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

 Weil sie zwischen Wittlich und Bitburg als Falschfahrerin unterwegs war, musste sich eine Frau gestern vor Gericht verantworten. TV-Foto: Christine Catrein

Weil sie zwischen Wittlich und Bitburg als Falschfahrerin unterwegs war, musste sich eine Frau gestern vor Gericht verantworten. TV-Foto: Christine Catrein

Foto: (m_kreis )

Landscheid/Bitburg. Eine 63-Jährige ist im Dezember vergangenen Jahres auf der A 60 zwischen Wittlich und Bitburg als Falschfahrerin unterwegs gewesen. Sie war bei Dunkelheit im Plattener Kreisel falsch aufgefahren und hatte ihren Fehler laut eigener Aussage erst spät gemerkt. Schwer verletzt wurde an jenem Morgen keiner.

Die Anklage: Die 63-Jährige musste sich wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht verantworten. Die Frau soll laut Anklage am 8. Dezember zwischen 6 und 7 Uhr am Morgen knapp 13 Kilometer lang auf der A 60 entgegen der Fahrtrichtung gefahren sein. Ihr sollen zwischen dem Kreuz Wittlich und der Anschlussstelle Landscheid unter anderem ein Polizeiauto, ein Reisebus und mehrere Autos entgegengekommen sein. Obwohl sie durch Hupe und Lichthupe eines Verkehrsteilnehmers bereits am Plattener Kreisel, wo sie falsch aufgefahren war, gewarnt worden sei, soll sie weitergefahren sein.
Im Laufe ihrer Fahrt soll sie zudem fast mit einem anderen Auto kollidiert sein, dessen Fahrer nur durch Notbremsung und Ausweichen eine Frontalkollision vermeiden konnte. Drei weitere Fahrer sollen eine Frontalkollision nur durch starkes Bremsen und Ausweichen vermieden haben. Ein Fahrer sei beim Ausweichmanöver mit seinem Wagen in die Mittelleitplanke gefahren und verletzt worden.
Dennoch habe die Angeklagte ihre Fahrt fortgesetzt. Erst nachdem ein weiterer Fahrer eine Kollision knapp habe vermeiden können, soll die Angeklagte gewendet haben und von der Autobahn abgefahren sein.

Die Aussage der Angeklagten: Die 63-Jährige gestand die Tat. Sie hat nach eigenen Angaben seit 45 Jahren den Führerschein, fährt seitdem regelmäßig und unfallfrei und wollte an jenem Morgen am Plattener Kreisel in Richtung Osann-Monzel fahren. Da sie sich jedoch dort wegen der neuen Straßenführung nicht auskannte und es dunkel und neblig gewesen sei, sei sie falsch abgebogen. Zwar habe sie andere Verkehrsteilnehmer bemerkt, die ihr mit Lichthupe entgegenkamen, habe allerdings gedacht, es sei etwas mit ihrem Auto nicht in Ordnung. Darauf, dass sie in falscher Richtung auf der Autobahn unterwegs war, sei sie nicht gekommen. Zudem habe sie weder das Polizeiauto noch den Unfall bemerkt. Erst, als sie gewendet hat, habe sie die Autobahnschilder gesehen und gemerkt, dass sie auf der Autobahn in falscher Richtung unterwegs war.
"Da habe ich Panik bekommen", sagt sie unter Tränen. Ihr Auto habe sie anschließend auf einem Parkplatz in Landscheid abgestellt und sich dort abholen lassen. "Ich wollte nichts mehr sehen und nichts mehr hören." Später hatte sie sich bei der Polizei, die bereits nach ihr fahndete, gemeldet. Im Laufe der Verhandlung entschuldigte sich die Frau bei allen Zeugen, die sie durch ihre Fahrt geschädigt hat. Und: "Ich bin froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist. "
Die weiteren Zeugenaussagen: Die Zeugen bestätigen vor Gericht den Tathergang wie in der Anklage und der Aussage der Angeklagten beschrieben. Lediglich die Tatsache, ob und an welchen Stellen es neblig war an jenem Morgen, konnte nicht geklärt werden.

Die Plädoyers: Oberamtsanwalt Norbert Herz forderte eine Strafe von 120 Tagessätzen und den Entzug des Führerscheins für ein Jahr. Der Anwalt der Angeklagten forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen und eine kürzere Sperrfrist des Führerscheins.

Das Urteil: Richterin Silke Köhler verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro und einem Entzug des Führerscheins, der seit Dezember eingezogen ist, von weiteren sechs Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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