Kleiner Waffenschein Bürger im Landkreis Bernkastel-Wittlich rüsten auf

Bernkastel-Kues/Wittlich · Immer mehr Menschen beantragen einen „kleinen Waffenschein“ und wollen Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit mit sich führen. Derzeit sind 11124 Waffen im Landkreis registriert.

 Nichts Ungewöhnliches mehr: Immer mehr Bürger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich beantragen einen „kleinen Waffenschein“. Durch das Abfeuern der Knall-oder Reizgaspistolen wollen sie sich vor Angreifern schützen.

Nichts Ungewöhnliches mehr: Immer mehr Bürger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich beantragen einen „kleinen Waffenschein“. Durch das Abfeuern der Knall-oder Reizgaspistolen wollen sie sich vor Angreifern schützen.

Foto: Oliver Killig

Geht die Angst um im Landkreis Bernkastel-Wittlich? Um sich beim Abendspaziergang durch die Dunkelheit oder beispielsweise dem Nachhauseweg aus der Kneipe sicherer zu fühlen, beantragen immer mehr Bürger den sogenannten „kleinen Waffenschein“. Diesen stellt die Kreisverwaltung auf Antrag und nach Prüfung gegen eine Gebühr von 80 Euro aus. Der Besitz einer Schreckschusswaffe ist zwar auch ohne diese Lizenz möglich, doch nur  mit dem „kleinen Waffenschein“ darf man eine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe auch außerhalb der eigenen Wohnung mit sich führen, wenn man sie verdeckt und schusssicher trägt.

Die Besitzer hoffen, dass sie durch das Abfeuern von Knall- oder Reizgaspatronen Angreifer in einem Radius von wenigen Metern nicht nur in Furcht versetzen, sondern komplett außer Gefecht setzen können – vorausgesetzt die Handhabung gelingt.

Zahlen Deutlich mehr Kreisbewohner als in den vergangenen Jahren beantragen mittlerweile den kleinen Waffenschein, um eine Schreckschusspistole in der Handtasche oder einem Holster unter dem Hemd in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Waren es 2010 noch 29 Antragssteller, stieg die Zahl im Jahr 2015 auf 39 Personen. In 2018 stellte die Kreisverwaltung bislang 72 Bewohnern die Erlaubnis aus –  fast doppelt so vielen wie 2015, wobei das Jahr noch nicht ganz rum ist.

Mittlerweile sind im Landkreis Bernkastel-Wittlich 805 Menschen berechtigt, eine Schreckschusswaffe mit sich zu führen. Wie die Verwaltung erklärt, verfügt derzeit nur eine einzige Privatperson über einen „großen Waffenschein“ und darf damit eine scharfe Schusswaffe in der Öffentlichkeit mit sich führen. Wer das wohl sein mag?

Doch die Zahl der „kleinen“ und „großen“ Waffenscheine sagt nichts über die Anzahl der Waffen aus, welche im Kreis gehortet werden. Auf die rund 112 000 Einwohner kommen 11124 registrierte Waffen.

Verwaltung Zu der steigenden Nachfrage nach dem „kleinen Waffenschein“ möchte die Verwaltung keine Bewertung abgeben. „Es liegt aber die Vermutung nahe“, heißt es in einem Schreiben der Kreisverwaltung, „dass das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger dazu führt, dass sich manche dazu entschließen, einen kleinen Waffenschein zu beantragen.“

Waffenhändler Wer volljährig ist und eine Schreckschusswaffe haben möchte, der kann sie beispielsweise bei Waffen Kirsten in Bernkastel-Kues kaufen. Büchsenmachermeister Johannes Kirsten (55), der den Familienbetrieb aus dem Jahre 1888 leitet,  weiß genau, wie es derzeit bei der Nachfrage nach Schreckschusswaffen im Landkreis Bernkastel-Wittlich aussieht: „Nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln waren wir im Januar 2016 innerhalb von wenigen Tagen komplett ausverkauft. Die Leute haben alles gekauft: Schreckschusspistolen und Reizgasdosen, alles was frei verkäuflich ist. Die Hersteller konnten erst Monate später wieder liefern.“

Doch bis zum Jahresende 2017 habe sich die Nachfrage wieder etwas normalisiert, sagt Kirsten. „Derzeit kommen in der Woche etwa drei Bürger, die eine Schreckschusswaffe kaufen möchten. Zur Winterzeit, wenn es am Abend früher dunkel ist, nimmt die Nachfrage saisonal generell zu.“

Doch was hält der Waffenexperte, der tagtäglich an scharfen Waffen arbeitet, von den Schreckschusswaffen? „Die haben eher einen psychologischen Effekt, kommen aber selten zum Einsatz. Viele Kunden bringen mir ihre abgelaufenen Patronen zurück.“

Aber der erfahrene Büchsenmacher kann auch andere Geschichten erzählen: „Ich habe aber auch schon oft von Kunden gehört, dass sie mit Platzpatronen Einbrecher oder mit Pfefferpatronen aggressive Hunde vertrieben haben.“ Die Waffen hätten draußen im Umkreis von etwa vier Metern schon eine Wirkung, sagt Kirsten. „Bei Gegenwind hat man das durch die Waffe zerstäubte Reizgas nur leider selbst im Gesicht.“ Dann geht die ganze Ladung also mehr oder weniger nach hinten los und man setzt sich selbst außer Gefecht.

Polizei Doch was sagt die für die öffentliche Sicherheit zuständige Behörde zur Aufrüstung in der Bevölkerung? Uwe Konz, Leiter der Pressestelle im Polizeipräsidium Trier, erklärt den Standpunkt der Gesetzeshüter: „Die Polizei sieht eine Bewaffnung jedweder Art sehr kritisch und rät von einer Bewaffnung – auch mit erlaubnisfreien Waffen – ab!“

Denn der Einsatz von Waffen aller Art erfordere neben den zu beachtenden rechtlichen Voraussetzungen eine Handhabungssicherheit, an der es dem Laien oft fehle. Konz: „Der Einsatz von Waffen – auch zur Verteidigung – birgt immer Gefahren von Eskalation und Eigengefährdung.“

Der Einsatz eines „Elektroschockers“  erfordere unmittelbare Nähe zum Angreifer, sagt Konz. „Wir empfehlen jedoch gerade, Abstand zu diesem herzustellen.“ Gleiches gelte für die Verwendung von Gaspistolen, Reizgas oder Pfefferspray. „Bei ungünstigen Windverhältnissen schadet das Opfer sich möglicherweise selbst, statt den Angreifer außer Gefecht zu setzen.“ Zudem sei es riskant, mit einer Gaspistole in eine Polizeikontrolle zu geraten.

Denn auch Polizisten sind keine Hellseher und können Schreckschusspistolen, die heute scharfen Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, nicht als solche erkennen. Das kann auch für den Träger einer solchen Waffe unter Umständen gefährlich werden.

Polizisten, sagt Konz, seien durch die frei verkäuflichen Waffen einer größeren Gefährdung ausgesetzt. „Darüber hinaus gilt, dass Schreckschusswaffen wegen ihrer Ähnlichkeit zu scharfen Waffen häufig bei Raubdelikten zum Einsatz kommen. Das Opfer kennt das wahre Ausmaß der Bedrohung nicht.“

Darüber hinaus könne das Mitführen einer Waffe die Hemmschwelle des Trägers senken, in einer vermeintlichen Streitsituation zu dieser Waffe zu greifen und sich durch deren Einsatz strafbar zu machen. Und wer eine Schreckschusswaffe ziehe, der müsse auch damit rechnen, dass sein Gegenüber bewaffnet sei, sagt Konz, „vielleicht sogar berechtigterweise. Dies könnte eine Gewaltspirale in Gang setzen!“

Aufgrund der Gefahren einer möglichen Eigengefährdung und Eskalation  rät die Polizei generell von einer Bewaffnung jedweder Art in der Öffentlichkeit ab.

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