Kloster setzt auf Wasserkraft
Das Kloster Himmerod will das sogenannte Abtswehr in der Salm zur Optimierung der Stromerzeugung umbauen. Der Kreisausschuss hat gestern beschlossen, dass der Kreis sich mit 5000 Euro an dem Projekt beteiligt.
Großlittgen. Bereits jetzt nutzt das Kloster Himmerod die Wasserkraft der Salm. Der Strom, der zurzeit am Abtswehr zwischen Himmerod und Eichelhütte gewonnen wird, dient aber nur der Warmwasserversorgung.Doch Himmerod will auch einen Teil seines Strombedarfs mit Hilfe der Wasserkraft decken. Deshalb soll das Wehr noch 2008 saniert und umgebaut werden.Der Umbau ist Teil des Himmeroder Masterplans, der die Existenz des Klosters langfristig sichern soll. In dem Plan sind auch der Bau eines ökologischen Heizwerks, der Aufbau einer Käserei und der Klostergärtnerei vorgesehen. Der Kreisausschuss hat gestern beschlossen, den Umbau des Wehrs, das um eine Fischtreppe ergänzt wird, damit die ökologische Durchgängigkeit wieder hergestellt wird, mit 5000 Euro zu unterstützen. Nach ersten Schätzungen werden die Arbeiten am Wehr 200 000 Euro kosten. Das Kloster rechnet mit einer Förderung von 90 Prozent (180 000 Euro). Der zukünftige Betreiber, der laut planendem Ingenieur Hermann-Josef Wester die Anlage nur so lange bedienen soll, bis die Mönche dazu in der Lage sind, habe sich bereit erklärt, von den restlichen 20 000 Euro die Hälfte zu übernehmen, heißt es.Die Verbandsgemeinde Manderscheid ist laut Kreisverwaltung bereit, sich mit 5000 Euro an dem Projekt zu beteiligen, sofern der Kreis die restlichen 5000 Euro übernimmt und Projektträger wird, um die Höchstförderung zu erreichen.Im Kreisausschuss hinterfragte Thomas Schmitt-Schäfer von den Grünen, wieso der Kreis einen Zuschuss zahle, wenn der Wehr-Besitzer sich nicht selbst beteilige. Landrätin Beate Läsch-Weber entgegnete, dass sich stattdessen der Betreiber einen Teil der Kosten bezahle. Er solle das Wehr auch in Ordnung halten. Zudem würde mit dem Umbau eine ökologische Verbesserung erreicht. Die Salm ist ein Gewässer zweiter Ordnung und der Kreis deshalb unterhaltspflichtig.