Meinung Zweifel an der Sinnhaftigkeit
Die Landesbehörde ADD widerspricht dem Buchstaben ihres eigenen Gesetzes, dem Corona-Hygieneplan für Schulen, wenn sie die individuellen Konzepte der Grundschulen aus der VG Wittlich-Land ablehnt.
Ob die Hygieneregeln zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion im Schulbetrieb und die damit einhergehenden Abstandsregeln eingehalten werden können, ist abhängig von der Größe des Klassenraums – ebenso wie die Zahl der Schüler, die in einem Raum unterrichtet werden können. Exakt so steht es im Hygieneplan für Schulen in Rheinland-Pfalz. Deshalb leuchtet die Sinnhaftigkeit der ablehnenden Haltung gegenüber den Vorschlägen aus der VG Wittlich-Land, in Räumen entsprechender Größe verhältnismäßig mehr Schüler zu unterrichten, nicht ein.
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