Kommunalpolitik

Zum Artikel "Streit um längst bezahlte Rechnung" (TV am 29. Mai) schreibt dieser Leser:

Die von Richter Reinhard Dierkes angedeutete Komik in dem Schildbürgerstreich um die Bezuschussung eines kleinen Teils der Kreisstraße 122, die als Birkenfelder Straße im Morbacher Zentrum eine wichtige Funktion nicht nur für die dort ansässigen Geschäfte hat, ist eine höfliche Untertreibung. Skandal könnte man es genausogut nennen, wenn eine untere Landesbehörde Fördergelder genehmigt und auszahlt und der übergeordneten Behörde vier Jahre später einfällt, das Geld hätte nicht gezahlt werden dürfen und es zurückfordert, so als hätten der Morbacher Rat beziehungsweise die Kreisverwaltung den Förderbetrag irgendwo lukrativ angelegt, um erst einmal mit den Bauarbeiten vier Jahre abzuwarten, ob man das Geld auch wirklich verwenden darf. Das Tollste an dieser Angelegenheit ist aber der eingeforderte Rückzahlungsbetrag nach sechs oder sieben Jahren. Von 67 000 Euro auf 97 000 Euro habe sich der geschuldete Betrag inzwischen verzinst. Aus "haushaltsrechtlichen" Gründen könne das Land nicht auf die Zinsen verzichten, argumentierte der LBM-Beauftragte Schwarz vor Gericht ohne zu sagen, wo er denn sonst für angelegte 67 000 Euro eine Verzinsung von 6,36 Prozen pro Jahr sechs Jahre lang bekommen hätte. In Zeiten, in denen Otto Normalverbraucher froh ist, wenn er sein Gespartes irgendwo für eins oder 1,5 Prozent anlegen kann. Nach dieser Politposse wäre folgendes denkbar: Meine Frau unterstützt Reparaturarbeiten am Trierer Dom mit 50 000 Euro. Nach vier Jahren mache ich darauf aufmerksam, dass dies ohne meine Einwilligung geschah und dieses Gotteshaus außerdem gar nicht so reparaturbedürftig war. Nach sechs Jahren verklage ich dann die Diözese auf Rückzahlung von 72 388,06 Euro. Das Gesicht von Bischof Ackermann würde ich dann gerne sehen. Ralf Dieninghoff, Morbach-Hunolstein

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