Kommunalreform: Wittlich-Land klagt gegen Fusion

Wittlich · Die Fusion der Verbandsgemeinden Wittlich-Land und Manderscheid ist beschlossen, gewünscht ist sie nicht: Gestern ist die Klage von Wittlich-Land im Gerichtshof eingegangen. Die von Manderscheid soll folgen. Dennoch müssen sich die Kommunen auf die Zusammenlegung vorbereiten. Am 25. Mai werden die Mitglieder für einen gemeinsamen VG-Rat gewählt.

Das eine tun und das andere nicht lassen. So lässt sich die Strategie der Verbandsgemeinde (VG) Wittlich-Land in Hinblick auf das Fusionsgesetz charakterisieren, das einen Zusammenschluss mit der Verbandsgemeinde Manderscheid vorsieht. Das Gesetz wurde im Dezember vergangenen Jahres vom Landtag beschlossen. Ab 1. Juli 2014 soll es demnach nur noch eine Verbandsgemeinde Wittlich-Land geben, zu der dann auch das Territorium der ehemaligen VG Manderscheid gehört.
Allerdings wollen sowohl die bisherige VG Wittlich-Land als auch die VG Manderscheid diese Fusion nicht. Beide Verbandsgemeinderäte hatten dagegen gestimmt und eine Normenkontrollklage beschlossen. Das bedeutet, dass vor dem Landesverfassungsgericht Klage gegen das Gesetz erhoben wird. "Wir klagen und haben einen Anwalt aus Koblenz beauftragt, der eine Reihe von weiteren Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz vertritt. Es gab schon ein Treffen Mitte Januar in Koblenz", sagt Christoph Holkenbrink, Bürgermeister der VG Wittlich-Land. Gestern ist die Klage beim Gerichtshof eingegangen. Auch in Manderscheid soll der Klageweg beschritten werden (der TV berichtete). Der Manderscheider Bürgermeister Wolfgang Schmitz erinnerte gegenüber dem TV an zwei Ratsbeschlüsse für eine Klage. Über den aktuellen Sachstand dieser Klage gebe es jedoch derzeit nichts Spruchreifes zu berichten, so Schmitz.Kommunal- reform


Tenor der Klage der VG Wittlich-Land: Das Fusionsgesetz ist nicht verfassungsgemäß. Kernpunkt ist, dass die Fusion ein unverhältnismäßiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sei, da die Pro-Kopf-Verschuldung sich durch den Anschluss der VG Manderscheid erhöhe. "Dann muss das Verfassungsgericht entscheiden, ob das verhältnismäßig oder unverhältnismäßig ist," so Holkenbrink.
Dass das Verfassungsgericht noch vor der anstehenden Kommunalwahl am 25. Mai entscheiden wird, hält Holkenbrink für unwahrscheinlich. Und so muss die VG Wittlich-Land einerseits die Klage gegen das Gesetz vorantreiben, andererseits muss sich die VG für die Wahl der Gremien einer mit Manderscheid fusionierten Gebietskörperschaft vorbereiten.
Dazu gab es bereits erste Gespräche, erklärt Holkenbrink. Was den neuen, gemeinsamen VG-Rat betrifft, steht jedenfalls eines schon jetzt fest: Es wird nicht für alle Räte darin Platz sein. Bei Verbandsgemeinden bis 30 000 Einwohner sieht das Gesetz 36 Abgeordnete und einen Bürgermeister vor. Und über diese Grenze kommt die dann fusionierte VG auch nicht. Das bedeutet im Klartext: 24 Räte weniger als zuvor - das entspricht der Zahl an Abgeordneten, die derzeit die VG Manderscheid vertreten, die knapp 8000 Einwohner hat.
Die Parteien reagieren bereits auf diese Entwicklung. Die CDU wird Mitte Februar eine gemeinsame Liste für die Kommunalwahl vorlegen, die für Manderscheid und Wittlich-Land gilt.
Christoph Holkenbrink sagt, dass er nicht mehr als Bürgermeisterkandidat zur Verfügung stehen werde. Wolfgang Schmitz wollte sich gestern gegenüber dem TV nicht dazu äußern, ob er noch einmal antreten will.Extra

"Im Namen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land wird beantragt, das Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Manderscheid in die Verbandsgemeinde Wittlich-Land (…) mit der Verfassung für Rheinland-Pfalz für unvereinbar zu erklären. Das Eingliederungsgesetz ist insgesamt verfassungswidrig, weil es gegen die Selbstverwaltungsgarantie (…) verstößt."

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