Kommunen fordern verlässliche Forststrukturen

Wittlich · Im Alten Rathaus Wittlich tagte an zwei Tagen der Forstausschuss "Deutscher Kommunalwald". Sorgen bereitet ein anhängiges Kartellverfahren in Baden-Württemberg, durch das die Vermarktungsstrukturen des Kommunalwaldes vor gravierenden Veränderungen stehen.

Kommunen fordern verlässliche Forststrukturen
Foto: (m_lalu )

Wittlich. Auf Einladung von Bürgermeister Joachim Rodenkirch trafen sich in Wittlich Bürgermeister und Forstexperten aus ganz Deutschland. Der Bundesausschuss befasste sich unter anderem mit der Problematik "Forstwirtschaft und Kartellrecht" und der Frage, ob der Kommunalwald verlässliche Strukturen benötigt.
Bürgermeister Joachim Rodenkirch sagte, dass die sehr gute Zusammenarbeit mit der staatlichen Forstverwaltung durch das Kartellverfahren nicht zerstört werden dürfe. Verbandsdirektor Winfried Manns, Vorsitzender des Gemeinsamen Forstausschusses "Deutscher Kommunalwald" und Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, erklärten: "Wir müssen mit den staatlichen Verwaltungen neue Organisationsvarianten erarbeiten und diese mit dem Bundeskartellamt erörtern. An die Stelle einer verbindlichen landesweiten Forstorganisation werden vermehrt regional angepasste Lösungen treten." Hintergrund ist ein anhängiges Kartellverfahren in Baden-Württemberg, durch das die Vermarktungs- und Bewirtschaftungsstrukturen des Kommunalwaldes vielerorts vor Veränderungen stehen. Der Gemeinsame Forstausschuss "Deutscher Kommunalwald" fordert verlässliche und rechtssichere Forststrukturen. Betroffen seien die zahlreichen kommunalen und privaten Waldbesitzer, da diese die staatlichen Dienstleistungen bereits heute in Anspruch nähmen.
Das Bundeskartellamt hat dem Land Baden-Württemberg seit Juli des vergangenen Jahres die Holzvermarktung sowie verschiedene andere Dienstleistungen für kommunale und private Waldbesitzer mit Forstbetrieben über 100 Hektar Größe untersagt. Das Bundeskartellamt verlangt eine klare strukturelle Trennung der Bewirtschaftung des Staatswaldes auf der einen Seite und der Bewirtschaftung des Körperschafts- und des Privatwaldes auf der anderen Seite. Staatlichen Förstern soll es nicht mehr erlaubt sein, die in ihren Revieren liegenden kommunalen und privaten Waldbesitzer fachlich umfassend zu betreuen. Das Land Baden-Württemberg klagt dagegen. Mit einem Urteil wird Anfang 2017 gerechnet.red

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