Justiz Konträre Aussagen im Vergewaltigungsprozess

Trier/Bernkastel-Wittlich · Weil er seine Ehefrau vergewaltigt haben soll, steht ein 35-Jähriger aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich vor dem Landgericht. Einige Zeugen zeichnen ein sehr unterschiedliches Bild von dem Angeklagten.

 Ein Mann aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich muss sich derzeit wegen der Vergewaltigung seiner Frau vor dem Landgericht Trier verantworten.

Ein Mann aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich muss sich derzeit wegen der Vergewaltigung seiner Frau vor dem Landgericht Trier verantworten.

Foto: dpa/Marijan Murat

Dreimal soll der Angeklagte zwischen Januar 2016 und Oktober 2017 seine Frau gegen ihren Willen in der damals gemeinsamen Wohnung im Landkreis Bernkastel-Wittlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Um Schreie und Gegenwehr zu unterbinden, sei das Opfer auch geknebelt und gefesselt worden. Außerdem soll sie der Mann einmal mit einer Machete bedroht haben. So die Anklage.

Der Angeklagte hat mit der Frau zwei gemeinsame kleine Töchter. Seit Prozessbeginn vor der Dritten großen Strafkammer am Landgericht Trier schweigt er zu den Vorwürfen (der TV berichtete). Der Anhörung der Frau, die als Nebenklägerin auftritt, hatte die Kammer einen gesamten Sitzungstag gewidmet. Allerdings wurde auf Antrag ihres rechtlichen Vertreters Jörg Weiler die Öffentlichkeit an dem Tag ausgeschlossen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Hauptzeugin ihren Mann dabei auf das Schwerste belastete.

Das Bild, das die Zeugen am jüngsten Sitzungstag von dem Fall zeichnen, ist differenzierter. Zu Wort kommt zunächst ein Psychotherapeut aus Brühl bei Bonn. Dorthin war die Frau 2018 mit den kleinen Töchtern geflüchtet, nachdem sie den Mann angezeigt hatte. „Die Patientin litt unter psychosomatischen Beschwerden wie unbestimmten Schmerzen, Ängsten und Unruhezuständen. Besonders haften blieb bei ihr wohl eine Bedrohung mit einer Machete“, erklärt der Therapeut. Sie sei wohl aus Angst nach Brühl geflüchtet, „und ihr Mann hat von diesem Aufenthaltsort nichts wissen dürfen“.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Armin Hardt, ob sie auch von drei Vergewaltigungen berichtet habe, antwortet der Zeuge einschränkend. Ja, von einer Vergewaltigung sei die Rede gewesen, aber nach seiner Einschätzung habe sie insbesondere die Kinder schützen wollen.
Der Zeuge: „Sie hat ihn als äußerst aggressiv geschildert und litt unter extremer Angst, dass er sie finden könnte.“ Ein Arbeitskollege des Angeklagten pflegte eine freundschaftliche Beziehung zu ihm und der Familie.
Als Zeuge schildert er den Mann als fürsorglichen Familienvater – manchmal auch etwas überbesorgt, wenn es um Wohl und Sicherheit der Kinder ging. Als das Paar heiratete, war er Hochzeitsgast und erlebte später die Veränderungen in der Beziehung.

Der Zeuge: „Ich habe gemerkt, dass die Spannungen zwischen beiden immer mehr zunahmen. Bis er dann die gemeinsame Wohnung verlassen musste.“ Er habe dabei nichts mitnehmen dürfen – auch nicht das von ihm finanzierte Auto. Der Zeuge zieht daraus seine Schlüsse und meint, dass die Frau ihn vielleicht zu Unrecht beschuldigen könnte, denn „sie hat ja aus der Ehe einiges rausgeholt“. Dann zitiert er den Angeklagten, der ihm von einer Drohung der Frau berichtet habe: „Wenn du mir mit den Kindern in die Quere kommst, dann wirst du sehen, was du davon hast.“

Die Schwester der Frau berichtet, dass es bei dem Paar wohl oft Streit wegen Erziehungsfragen gegeben habe. Und Streit um das gemeinsame Bankkonto habe es gegeben. „Von sexuellen Übergriffen hat mir meine Schwester nichts erzählt“, sagt die Zeugin.

Die Mutter der Frau bringt einen neuen Aspekt ins Spiel: „Bei ihrer ersten Schwangerschaft wollte er abtreiben lassen, weil er meinte, für ein Kind sei es noch zu früh – doch meine Tochter bestand auf das Kind.“
Gegen sie als Schwiegermutter habe er heftige Aversionen entwickelt – so sehr, dass sie am Amtsgericht eine Gewaltschutzanordnung bewirkt habe, durch die ihm jeglicher Kontakt mit ihr untersagt worden sei. „Ich hatte Angst vor ihm“, sagt die Zeugin.

Eine Ermittlungsrichterin vom Amtsgericht Brühl hatte die Nebenklägerin auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Trier 2018 angehört. Sie sei angespannt und aufgeregt gewesen und habe die Ehe in wenigen Worten zusammenfassen können, erklärt die Richterin als Zeugin. Die Frau habe zu dem Zeitpunkt gar nicht gewusst, dass Vergewaltigung in der Ehe auch strafbar sei. Ihre Schilderungen der Vergewaltigungen seien sehr detailreich gewesen. Die Zeugin: „Aus dem Gespräch schätze ich die Frau so ein, dass sie nicht in der Lage ist, sich solch komplexe Fälle selber auszudenken.“

Die Verhandlung wird am Mittwoch, 13. Februar, 9 Uhr, am Landgericht Trier fortgesetzt.

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