Korrektur

Falsche Formulierung: In der Meldung "Rechtsstreit um Bildhauer Hanns Scherl endet mit Vergleich" (TV vom 28. Januar) war zu lesen, dass Michael Scherl, Sohn des verstorbenen Wittlicher Künstlers Hanns Scherl, sich mit einer Unterlassungsklage gegen den Kunsthistoriker Norbert Küpper vor dem Landgericht Köln dagegen gewehrt hat, sein Vater habe den "Ehrentitel Oberscharführer der Hitlerjugend" getragen. Wie Michael Scherl betont, ist dies nicht ganz korrekt: Er habe sich gerichtlich gegen die Bezeichnung seines Vaters als "Oberscharführer der Hitlerjugend" gewehrt.

Vor dem Landgericht wurde ein Vergleich ausgehandelt: Küpper darf künftig nur sagen, dass Hanns Scherl NSDAP-Mitglied und laut mehreren Veröffentlichungen in den 1930er Jahren HJ-Oberscharführer war. Wir bitten, die unklare Formulierung zu entschuldigen. red

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