Kosten für die letzte Ruhe

WITTLICH. (sos) Zum neuen Jahr haben die fürs Friedhofswesen verantwortlichen Stadtwerke die Grabnutzungs-Entgelte wegen rückläufiger Bestattungszahlen um 5,5 Prozent angehoben (der TV berichtete).

Mit Zahlen aus Städten mit über 20 000 Einwohnern aus Nordrhein-Westfalen verteidigte Stadtwerkeleiter Lothar Schaefer in der letzten Ratssitzung 2004 die Höhe der Wittlicher Friedhofsgebühren. Mit dem Vergleich der imTV veröffentlichten Zahlen aus Städten der Region werde man dem Thema nicht gerecht, so sein Argument. DerTV hatte zu den Wittlicher Gebühren etwa für Reihengrabstätten oder Einzelwahlgrabstätten die Werte aus Bitburg, Bernkastel-Kues und Speicher gestellt. Dazu wurde deutlich gemacht, dass dazu je Ort noch zusätzliche Gebühren anfallen. Die Stadtverwaltung behauptet nun in einer Pressemitteilung, die veröffentlichten Zahlen, die die Stadt Bitburg und zwei Bestattungsunternehmen zur Verfügung gestellt haben, seien teilweise falsch. Sie legt einen Vergleich aus einer anderen Berechnungsgrundlage vor und legt Wert darauf, dass die Wittlicher Gebühren im Mittelfeld liegen. Danach betragen etwa die Zahlen für Reihen-, Wahl- und Urnenreihengrabstätte in Wittlich 903, 1350, 435 Euro, in Bitburg 511, 880, 194 Euro, in Bernkastel-Kues 1050, 1150, 194 Euro. Deutlich über den Wittlicher Werten liegt in dieser Aufstellung Speicher mit 1030, 2090 und 460 Euro. Der Grund für die Abweichung: Die Verwaltung legt die Kosten für die Grabnutzung, die einmalig für die Dauer der Liegezeit zu zahlen sind und nun erhöht wurden, und dazu die Gebühren für Grabherstellung, die gleich geblieben sind, zu Grunde. Die neue Statistik zieht keine Vergleiche zu Nordrhein-Westfalen mehr, sondern zur Region. Trier und Cochem beispielsweise liegen darin deutlich höher als Wittlich. In Morbach, Bitburg und zum Teil in Mayen oder Konz sind die Gebühren niedriger. Die Stadtwerke erklären nochmals, dass außer den Grabnutzungs-Entgelten alle weiteren im Zusammenhang mit Bestattung stehenden Gebühren unverändert bleiben. Dass die Stadtwerke nicht nach Gutdünken erhöhen sondern in ihrer Kalkulation wegen der vorgeschriebenen Kostendeckung dafür sorgen müssen, dass kein Minus entsteht, wurde imTV berichtet. Ein zitierter Bestattungsunternehmer, der Erhöhungen kritisiert hat, steht weiter zu seiner Aussage.

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