Kräuterdrogen: 16-jähriger Wittlicher spuckt Blut

Wittlich · Gefährliche Nebenwirkungen haben Kräutermischungen zum Rauchen, die seit neuem bei jugendlichen Konsumenten beliebt sind. Die Kriminalinspektion Wittlich warnt vor gesundheitsgefährlichen Folgen. Schon mehrere Jugendliche mussten nach dem Rauchen der Produkte im Krankenhaus behandelt werden, zuletzt ein 16-Jähriger.

"Die Konsumenten sind relativ jung, es sind Mädchen und Jungen, die zunächst nur sehen, dass die Kräutermischungen frei käuflich sind. Dass dies gesundheitliche und auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann, wissen sie nicht", sagt Bernd Rehm, Pressesprecher der Kriminalpolizei (Kripo) Wittlich.

Es hätten seit Ende 2010 schon mehrere junge Menschen im Zuständigkeitsbereich der Kripo von Wittlich bis Prüm nach dem Konsum der Produkte ins Krankenhaus gemusst. Zuletzt trafen die unkalkulierbaren Nebenwirkungen der in bunten Päckchen per Onlinehandel verschickten Kräutermischungen einen 16-jährigen Wittlicher. Er spuckte nach dem Rauchen Blut und musste ins Krankenhaus. Den Notruf hat er selbst abgesetzt.

Weitere Nebenwirkungen, die das Rufen eines Notarztes nötig machen, sind nach Auskunft von Bernd Rehm: Herzrasen, Bluthochdruck, Ohnmacht, Bewusstlosigkeit, Übelkeit, Orientierungslosigkeit, starkes Zittern. "Momentan sind die Mischungen ein Phänomen mit unbekanntem Risiko, weil man nicht weiß, was genau drin ist und bei wem es wie wirkt, denn jeder reagiert anders", sagt der Kripo-Mann. Er warnt vor den Folgen der neuen Produkte - auch damit nichts Schlimmeres passiert.

Der Fall des Jugendlichen aus Wittlich sei ein Anlass für die Kripo gewesen, die Öffentlichkeit zu informieren und zu warnen. "Das Strafrechtliche ist sekundär. Primär wollen wir aufklären, denn man weiß nicht, ob bei jemand mit Vorschäden nicht auch ein Exitus folgen kann." Sprich: Der Tod eines Konsumenten.

Bei den Kräutermischungen handelt es sich um Nachfolger des Rauschgifts Spice, das mittlerweile unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Spice und die aktuellen Mischungen bestehen aus rauchbaren Pflanzen und chemischen Substanzen, den synthetischen Cannabinoiden. Davon kennt man nach Informationen von Rehm mittlerweile 250 verschiedene Stoffe, die eben zum Teil noch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, weil sie ganz neu und deshalb wiederum frei verkäuflich sind und nicht offiziell als Drogen gelten. Die jeweilige Wirkung werde immer unvorhersehbarer.

"Weiterhin können sich beim Rauchen giftige, krebserregende oder krebsfördernde Zersetzungsprodukte bilden. Es besteht somit eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für die Konsumenten", sagt Bernd Rehm. Die Jugendlichen seien oft selbst von der unbeabsichtigten Wirkung der Gemischs erstaunt: "Manche kennen den Effekt von Joints, davon wird man eher ruhiger, behäbiger. Hier ist es umgekehrt, man wird aufgeputscht. In der Szene ist das mittlerweile eine gängige Droge. Mir haben aber auch schon welche gesagt: ,Von dem Zeug lass' ich die Finger.'"

Strafrechtliche Konsequenzen



Auch weist das Rauschgiftkommissariat auf Folgendes hin: "Da sich in den Kräutermischungen Substanzen befinden können, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, muss der Besitzer mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Zudem sieht das Arzneimittelgesetz empfindliche Strafen für das Handeln mit diesen Stoffen vor."

Der 16-Jährige aus Wittlich befindet sich nach Auskunft der Kripo auf dem Weg der Besserung. Er ist in der Woche vor Ostern bei der Polizei vorgeladen.

HINTERGRUND



Bei den sogenannten Legal Highs muss man laut dem Trierer Staatsanwalt Jörn Patzak verschiedene Gruppen unterscheiden. Am bekanntesten seien die Mischungen mit Zusätzen von synthetisch hergestellten, dem Haschisch-Wirkstoff THC verwandten Substanzen. Sie seien vor allem unter dem Namen Spice bekanntgeworden. "Mittlerweile werden aber auch Substanzen mit ähnlichen Wirkungen wie die synthetischen Drogen Amphetamin und Ecstasy zugesetzt", weiß der Drogenexperte Patzak. Beim Konsum dieser Substanzen sei es in den USA bereits zu Todesfällen gekommen. Besonders problematisch sei, dass die Konsumenten die Wirkung nicht einschätzen könnten, weil sie gar nicht wüssten, welche Stoffe enthalten seien. Es sei allerdings schwer, die Hersteller wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu be strafen, weil sie oft keine illegalen Drogen verwendeten. Da die Mischungen als bedenkliche Arzneimittel gelten, könnten die Hersteller aber wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz belangt werden. wie

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort