Kreis klagt gegen Landesgesetz

Wittlich · Das im Oktober 2013 verkündete Landesfinanzausgleichsgesetz wird den tatsächlichen Problemen der Kommunen nicht gerecht. Dieser Ansicht sind der Städtetag und auch der Landkreis Südliche Weinstraße und wollen dagegen klagen. Dieser Klage hat sich auch der Landkreis angeschlossen. Der Kreistag hat zudem über einen Vertrag zur Standortsicherung der Tierkörperbeseitigungsanlage Rivenich beraten.

 Die Mitarbeiter der Tierkörperbeseitigungsanlage in Rivenich fürchten um ihre Jobs. Michael Federkeil, Betriebsratsmitglied der Anlage, zeigt im Oktober vorigen Jahres Kartons mit den Listen der 6000 Unterschriften zum Erhalt der Anlage. TV-Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Die Mitarbeiter der Tierkörperbeseitigungsanlage in Rivenich fürchten um ihre Jobs. Michael Federkeil, Betriebsratsmitglied der Anlage, zeigt im Oktober vorigen Jahres Kartons mit den Listen der 6000 Unterschriften zum Erhalt der Anlage. TV-Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Wittlich. Der Kreistag Bernkastel-Wittlich hat beschlossen, sich einem Normenkontrollverfahren anzuschließen, das der Städtetag und der Landkreis Südliche Weinstraße gegen das Land Rheinland-Pfalz anstreben. Mit einem Normenkontrollverfahren überprüft man ein Gesetz daraufhin, ob es mit übergeordnetem Recht vereinbar ist.

Finanzausgleich:
Beim Landesfinanzausgleich, der die Verteilung der Steuereinnahmen im Land regelt, ist das nach Einschätzung der Kommunen und Kreise nicht der Fall, da die Kommunen nicht mehr in der Lage seien, ein Mindestmaß an kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben zu erfüllen. Der Kreistag Bernkastel-Wittlich hat beschlossen, sich der Klage des Landkreises Südliche Weinstraße anzuschließen. Dieser wird damit begründet, dass der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die kommunale Finanzausstattung in Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig erklärt habe. Die kommunalen Finanzen seien in einer "dramatischen Schieflage". Selbst wenn das Land einer Vorgabe des Verfassungsgerichtshofes folge und zusätzliche 50 Millionen Euro für die Kommunen bereitstelle, würde sich an dieser Schieflage nichts ändern.
TBA Rivenich:
Ob das Entsorgen toter Tiere eine öffentlich-rechtliche Aufgabe ist oder nicht, ist die Streitfrage zwischen der Europäischen Union und den Kommunen im Land. Die EU sieht in der Gründung von regionalen Zweckverbänden eine Wettbewerbsverzerrung und fordert eine öffentliche Ausschreibung, damit auch Privatunternehmen auf den Markt können. 1979 wurde der Zweckverband Tierkörperbeseitigung gegründet, der zwei Tierkörperbeseitigungsanlagen (TBA) in Rivenich und in Sandersmühle (Rhein-Lahn-Kreis) betreibt. An ihn zahlen die 44 Verbandsmitglieder im Jahr 1,7 Millionen Euro Umlage, mit denen der Zweckverband sein Defizit ausgleicht. Auch der Landkreis Bernkastel-Wittlich ist Mitglied dieses Zweckverbandes. Der Kreistag ermächtigte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den Landrat, in der Versammlung des Zweckverbandes dem Abschluss eines Standortsicherungsvertrags zuzustimmen. Dieser Vertrag, der zwischen dem Arbeitgeberverband Chemie Rheinland-Pfalz (für die TBA) und der Betriebsführungsgesellschaft und der Gewerkschaft abgeschlossen werden soll, diene der Sicherung der Rechte und Interessen der Arbeitnehmer der TBA, wie die Kreisverwaltung mitteilt. Der nächste Termin des Aufsichtsrates der TBA ist am 7. Mai.

Kindertagespflege:
Einem Beschluss über die Kindertagepflege hat der Kreistag zugestimmt. Darin geht es um eine Betreuungssatzung. Diese sieht einen Bonus in Höhe von 100 Euro für Tagespflegepersonen nach erfolgreichem Abschluss eines Qualifizierungskurses vor. Dieser Kurs, der 160 Stunden umfasst und vom Kinderschutzbund in Kooperation mit der Volkshochschule Wittlich Stadt angeboten wird, ist Voraussetzung für die Erlaubnis, als Tagesmutter zu arbeiten. Mit den 100 Euro soll die Kursgebühr von 240 Euro bezuschusst werden. Einen Zuschuss in gleicher Höhe gibt es bereits im Eifelkreises Bitburg-Prüm.

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