Kreis warnt vor Gefahren

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Viele Rinder haltende Betriebe haben mittlerweile ihren Freiheitsstatus hinsichtlich Boviner Herpes Virus (BHV1) erlangt beziehungsweise stehen kurz vor einer erfolgreichen Sanierung.

Die dafür notwendigen Maßnahmen waren in der Regel aufwändig und häufig mit hohen Kosten verbunden. Um so wichtiger ist es nun, das Erreichte nicht zu gefährden. Die größte Gefahr einer Neueinschleppung von BHV1 in den Bestand besteht über den Zukauf von Rindern mit unbekanntem Status. Deshalb weist der Fachbereich Veterinärdienst und Lebensmittel der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich auf folgende Regeln hin. Vor dem Kauf eines Rindes immer eine amtliche Bescheinigung über den BHV1-Status des Rinderherkunftsbetriebes, ausgestellt vom Veterinärdienst der zuständigen Kreisverwaltung, verlangen. Besteht Klärungsbedarf wegen der Bescheinigung, sollte der Landwirt Kontakt mit dem Veterinärdienst aufgenommen. Die Bescheinigung ist mindestens drei Jahre aufzubewahren. Wird das Rind nicht selbst aus dem Herkunftsbestand abgeholt, sondern von einem Viehhändler gebracht, sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, dass das Rind im Zeitraum zwischen Abholung aus dem Herkunftsbetrieb und der Ablieferung im Bestimmungsbetrieb nicht mit Rindern in Berührung gekommen ist, die nicht den gleichen Status besitzen. In diesem Fall sollte auch die Zusage eingeholt werden, dass das Transportfahrzeug vor Beginn des Transportes vorschriftsmäßig gereinigt und desinfiziert wurde. Im Rinderpass müssen alle Ortsveränderungen des Rindes lückenlos und plausibel zu erkennen sein. Fragen hierzu beantworten die Mitarbeiter des Fachbereichs Veterinärdienst und Lebensmittel der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich telefonisch unter 06571/ 14353.

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