Kommunalpolitik Kreis legt Förderung für Wittlicher Bad fest

Bernkastel-Wittlich · Der Kreisausschuss stimmt am Montag über die Förderhöhe  für das  Projekt Vitelliusbad ab. Der Kreis soll zur Sanierung des Hallenbads rund 1,26 Millionen Euro Zuschuss geben.

 Die Sanierung des Wittlicher Hallenbades soll der Kreis offenbar mit einer Summe von 1,26 Millionen Euro fördern. Das sieht jedenfalls die Vorlage für den Kreisausschuss vor, der am Montag tagt. 

Die Sanierung des Wittlicher Hallenbades soll der Kreis offenbar mit einer Summe von 1,26 Millionen Euro fördern. Das sieht jedenfalls die Vorlage für den Kreisausschuss vor, der am Montag tagt. 

Foto: TV/Christian Moeris

(will) Die Sanierung des Wittlicher Vitelliusbads wird nach dem sogenannten Goldenen Plan, der Prioritätenliste für Sportstättenförderung, vom Kreis mit rund 1,26 Millionen gefördert. So steht es in der Vorlage für die Sitzung des Kreisausschusses an diesem Montag, 22. Februar, der die Ausschussmitglieder zustimmen sollen.

Das Wittlicher Freibad und das Hallenbad sollen zu einem sogenannten Kombibad umgebaut werden, das ganzjährig genutzt werden kann (wir berichteten mehrfach). Bereits im Januar hatte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz der Stadt Wittlich rund vier Millionen Euro für die Sanierung des Freibads übergeben, mit drei Millionen Euro soll die Hallenbadsanierung vom Land gefördert werden.

Dass der Kreis das Projekt auf Platz eins seiner Prioritätenliste setzt, ist Voraussetzung dafür, da vom Land in der Regel nur Vorhaben gefördert werden, wenn sich der Landkreis angemessen beteiligt.

Für den Neubau des Hallenbads Wittlich hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) der Stadt Wittlich eine Landeszuwendung von drei Millionen Euro in Aussicht gestellt. Nach Prüfung der vorgelegten Antrags- und Kostenunterlagen betragen die zu erwartenden Gesamtkosten 13 825 000 Euro für den Hallenbadteil, insgesamt sollen die Kosten für den Bau des Kombibads inklusive Freibadumbau bei rund 21 Millionen Euro liegen. Von den 13 825 000 Euro für das Hallenbad sind 12 569 500 Euro als zuwendungsfähig anerkannt.

Insgesamt soll die Hallenbadsanierung beziehungsweise dessen Umbau wie folgt finanziert werden: Drei Millionen kommen vom Land, rund 1,26 Millionen vom Kreis, und die Stadt Wittlich zahlt über Kredite rund 9,6 Millionen Euro.

Der Kreis Bernkastel-Wittlich hatte im Juni 2002 festgelegt, dass der Landkreis zur Mitfinanzierung von Sportstättenprojekten im Landesförderprogramm „Goldener Plan“ Zuschüsse von zehn Prozent der vom Land ermittelten zuwendungsfähigen Kosten zur Verfügung stellt.

Das Vitelliusbad stand bereits für 2017 auf Platz eins der Prioritätenliste des Kreises zur Sportstättenförderung, wurde dann aber wieder abgesetzt: Weil die Stadt bis zur Antragsfrist nicht alle geforderten Unterlagen dem Kreis beziehungsweise der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vorlegen konnte, wurde die Badsanierung gestrichen, Lüxem rutschte auf Platz eins (wir berichteten).

Und auch dieses Mal ist noch nicht ganz sicher, dass der Kreis die Summe auch wirklich zahlen muss, denn die Förderung gilt nur für die vom Stadtrat beschlossene Sanierungsvariante, sprich den Bau des Kombibads. Derzeit strebt jedoch eine Bürgerinitiative den Erhalt des Wittlicher Freibads in seiner jetzigen Form und eine bedarfsgerechte Sanierung an und hat für ihr Anliegen genügend Unterschriften gesammelt, um einen Bürgerentscheid ins Leben zu rufen. Vertreter der BI könnten in der nächsten Sitzung des Wittlicher Stadtrats, die derzeit für den 4. März geplant ist, ihr Anliegen dem Rat vortragen.

Sollte das Bürgerbegehren vom Wittlicher Stadtrat zugelassen werden, gibt es einen Bürgerentscheid, der die aktuellen Pläne für das Vitelliusbad kippen könnte, falls sich die Wittlicher mehrheitlich für den Erhalt des Freibads entscheiden. Der Bürgerentscheid müsste unverzüglich nach der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchgeführt werden. Da der Tag des Entscheids und dessen Gegenstand spätestens 48 Tage vor der Abstimmung durch den Abstimmungsleiter öffentlich bekanntgemacht werden müssen, könnte bis zum Tag des Bürgervotums aber dennoch einige Zeit ins Land gehen.

Der Bürgerentscheid könne allerdings auch entfallen, falls sich Stadt und Bürgerini­tiative auf einen Kompromiss einigen. Sollte der Stadtrat gegen das Bürgerbegehren entscheiden und keinen Bürgerentscheid auf den Weg bringen, kann dagegen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.

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