Kreis will über Jugendschutz bei Veranstaltungen aufklären

Jugendliche dürfen feiern und Spaß haben. Dabei muss aber auf das Jugendschutzgesetz geachtet werden. Zum Thema Jugendschutz bei Veranstaltungen hat die Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich eine Informationsveranstaltung organisiert.

Bernkastel-Kues/Wittlich. (red) Die Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, 27. Januar, in der Mensa der Hauptschule Bernkastel-Kues statt. Beteiligt sind der Arbeitskreis Jugendschutz, die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues und der Jugendbeauftragte der Polizeidirektion Trier. Ab 19 Uhr können sich Vertreter von Gemeinden, Vereinen, Verbänden und Schulen über Jugendschutz informieren und mit Experten von Jugend- und Ordnungsamt sowie der Polizei diskutieren.

Der Arbeitskreis Jugendschutz/Suchtprävention im Kreis Bernkastel-Wittlich möchte verschiedene Fragestellungen aufgreifen: Worin liegt der Sinn des Jugendschutzes? Wie gehe ich als Verantwortlicher mit den Jugendschutzbestimmungen um? Welche rechtlichen Konsequenzen können auf den Veranstalter zukommen? Die meisten kritischen Punkte lassen sich schon im Vorfeld einer Veranstaltung bei der Planung klären.

Ein Beispiel: Eine Gruppe Jugendlicher zwischen 14 und 19 Jahren randaliert im Festzelt, nachdem sie vom Sicherheitsdienst aufgefordert worden ist, um 3 Uhr nachts das Zelt zu verlassen. Die polizeiliche Ermittlung ergibt, dass Alkohol unkontrolliert an die jungen Leute ausgeschenkt und dass nur bis 23 Uhr das Alter am Eingang kontrolliert worden ist. Das ist ein grober Verstoß des Veranstalters gegen das Jugendschutzgesetz, der durch Planung hätte verhindert werden können.

Infos zur Veranstaltung bei Stephan Rother von der Kreisverwaltung, Telefon 06571/14220, E-Mail: Stephan.Rother@Bernkastel-Wittlich.de

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