Ökonomie Kreis: Wirtschaftshilfen werden fortgesetzt

Bernkastel-Wittlich · Die maximale Fördersumme der Überbrückungshilfe III wurde deutlich erhöht.

() Aktuell wurde die Überbrückungshilfe III erweitert und aufgestockt. Das teilt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit. Die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III wurde auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht. Zukünftig gibt es nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum.

Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten, heißt es aus der Kreisverwaltung weiter. Das heißt: Es gibt keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten direkter oder indirekter Betroffenheit.

Die Förderhöchstgrenze wird auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat – bisher waren 200 000  beziehungsweise 500 000 Euro vorgesehen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts angehoben. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021. Abschlagszahlungen soll es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100 000 Euro statt bislang vorgesehenen 50 000 Euro möglich. Weitere Kostenpositionen werden anerkannt. Für Einzelhändler werden Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt; Investitionen für bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, auch Investitionen in den Aufbau eines Online-Shops.

Weitere  Infos unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de 

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