Kreisverwaltung: Müllabfuhr kann ungestreute Straßen nicht befahren

Wittlich · Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich appelliert an Hauseigentümer, ihre Räum- und Streupflicht wahrzunehmen. "Oft werden Nebenstraßen nicht geräumt, tagelang bleibt dort der Schnee liegen.

 Anlieger müssen auch für die Müllabfuhr die Straßen streuen Foto: TV-Archiv/Ilse Rosenschild

Anlieger müssen auch für die Müllabfuhr die Straßen streuen Foto: TV-Archiv/Ilse Rosenschild

", erklärt der Abfallberater der Kreisverwaltung, Stefan Lex. Dadurch erhöhe sich die Gefahr eines Unfalls. Eine weitere Folge sei, dass die Fahrzeuge der Müllabfuhr die glatten Straßen nicht befahren könnten. "Neben den Gehwegen sind deshalb auch die Straßen zu räumen", sagt Lex. Diese Pflicht obliege in den Gemeinden in der Regel den Anliegern. red

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