Kreisverwaltung wartet ab

Bei der Kreisverwaltung läuft noch immer ein Disziplinar-Verfahren gegen Hans Werner Schmitt. Ob das Urteil wegen unerlaubten Mitschnitts einer Sitzung darauf Einfluss hat, steht noch nicht fest.

Neumagen-Dhron. (cb) Das Urteil des Amtgerichtes Bernkastel-Kues gegen Hans Werner Schmitt, den ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron, ist natürlich auch bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit Interesse aufgenommen worden. Schließlich läuft dort bereits seit Jahren ein Disziplinar-Verfahren gegen den Ex-Verwaltungschef. Es hat auch nach Schmitts Abwahl am 3. Dezember 2006 weiter Bestand. Wie berichtet (TV vom 6. Juni) ist Schmitt am Dienstag wegen der "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" (unerlaubter Mitschnitt einer nichtöffentlichen Ausschuss-Sitzung) zur Zahlung von 100 Tagessätzen à 70 Euro verurteilt worden. Schmitt gilt damit als vorbestraft. Gegen dieses Urteil kann Hans Werner Schmitt binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen. Tut er dies, wovon sein Verteidiger Robert Nieporte ausgeht, wird das Verfahren vor dem Landgericht Trier neu aufgerollt. Die Kreisverwaltung warte ab, bis das Urteil rechtskräftig sei, heißt es aus dem Wittlicher Kreishaus. Erst dann werde geprüft, ob es zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen komme.

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