Kühlgeräte fachgerecht entsorgen

Wittlich · Kühlgeräte aus Haushalten und von Grundstücken, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, werden im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Rahmen der Elektroschrottsammlung eingesammelt. Elektroschrott wird an den Sperrmüllterminen abgeholt.


Stefan Lex, Abfallberater des Landkreises Bernkastel-Wittlich, weist darauf hin, dass haushaltsübliche Kühlgeräte auch kostenfrei an der Sammelstelle für Elektroschrott auf dem Gelände des Entsorgungszentrums des Landkreises in Sehlem, Am Orschbach, abgegeben werden können. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 16.45 Uhr und samstags von 8.30 Uhr bis 11.45 Uhr. Dabei ist darauf zu achten, dass aus den Kühlgeräten bei Transport und Anlieferung keine Flüssigkeiten oder Gase (FCKW, Butan, Pentan oder ähnliches) freigesetzt werden. Die Kühlschlangen müssen unbeschädigt und dicht sein.
Für gewerbliche Kühlgeräte wie Selbstbedienungstheken oder Getränkeautomaten, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, ist der Gerätehersteller zur Rücknahme verpflichtet. Für ältere gewerbliche Geräte ist der Eigentümer verantwortlich.
Weitere Informationen bei Abfallberater Stefan Lex, Telefon 06571/14-2414, E-Mail: stefan.lex@bernkastel-wittlich.de

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