Kündigung unwirksam: Traben-Trarbacher Tourist-Info-Leiter wieder im Amt

Traben-Trarbach · Traben-Trarbachs Tourist-Info-Leiter Matthias Holzmann ist zumindest vorerst wieder im Amt. Das Arbeitsgericht Trier hat am Mittwoch entschieden, dass sowohl die Anfechtung seines Arbeitsvertrags durch die Stadt als auch seine Kündigung unwirksam ist. Es handelt sich um ein Teilurteil. 2013 wird erneut über den Fall verhandelt, da die Stadt nun die Auflösung des Arbeitsvertrags beantragt hat

 Die Kündigung von Matthias Holzmann ist unwirksam, hat das Trierer Arbeitsgericht entschieden. (Archivfoto)

Die Kündigung von Matthias Holzmann ist unwirksam, hat das Trierer Arbeitsgericht entschieden. (Archivfoto)

Foto: Katharina Hammermann

Traben-Trarbach. "Was, Sie treffen sich hier erneut vor Gericht und haben noch nicht mal miteinander gesprochen? Noch immer nicht?" Richter Christian Houben ist sprachlos, die Lage verfahren. Nach dem ergebnislosen Gütetermin im Juni treffen sich Heide Pönnighaus und Matthias Holzmann erneut vor dem Arbeitsgericht: Traben-Trarbachs Stadtbürgermeisterin und ihr ehemaliger Tourist-Info-Leiter.
Holzmann will weiter für die Stadt arbeiten, die hat aber seinen Arbeitsvertrag wegen eines angeblich falschen Zeugnisses angefochten, nachdem der Touristiker wegen des hohen Defizits des Wein-Nachts-Markts in die Kritik geraten war.
Das Zeugnis, mit dem er sich um die Stelle beworben habe, sei im Namen der Firma Condor Vision Limitada ausgestellt worden. Doch die habe es nie gegeben. Lediglich die Firma Condor Vision. Die Gegenseite erklärt, das Unternehmen habe sehr wohl existiert, eine Urkundenfälschung liege nicht vor.
Richter Houben geht noch weiter: Die Tätigkeiten Holzmanns als Leiter touristischer Projekte und Firmen in Chile und die Auszeichnungen für seine Leistungen seien unbestritten. Es sei doch die Qualifikation, die zähle - nicht der Name einer Firma. Die Stadt habe Holzmann die Einstellung zugesagt, ohne überhaupt ein Zeugnis gesehen zu haben. Den Belang für die Stadt stellt er daher infrage: "Wenn ich hier eine Rechnung von meinem Metzger vorlege, muss ich doch auch ihren Bezug zum Arbeitsverhältnis erklären. Sonst ist sie wurscht."
Aus Sicht Bastgens hätte die Stadt beispielsweise wissen müssen, dass Holzmann zuletzt nur noch eine "kleine Kartenfirma" geleitet habe, wie sie sagt: Condor Maps. Anwalt Till Müller-Heidelberg wendet ein, im Bewerbungsverfahren seien diese Gesellschaften nie Thema gewesen.
Bei aller Juristerei wirft der ehrenamtliche Richter Michael Aurich die Frage auf, wie sich Holzmann eine weitere Zusammenarbeit mit der Stadt vorstellen würde. Bis auf zwei Personen "freut sich in der Stadt jeder, wenn er die Arbeit wieder aufnimmt", sagt Müller-Heidelberg. Und der Stadtrat sei "dabei, der Bürgermeisterin nicht mehr zu folgen".
So wenig es bislang ein Gespräch zwischen Pönnighaus und Holzmann gegeben hat, so wenig werden sich die Parteien einig - vor allem bei der Frage über die Abfindung. Also entscheidet das Gericht: Die Anfechtung von Holzmanns Arbeitsvertrag sei unwirksam, ebenso seine Kündigung. Es handelt sich dabei um ein Teilurteil. Holzmann ist also zumindest theoretisch wieder im Amt - so lange, bis erneut verhandelt wird: über den Antrag der Stadt auf Auflösung des Arbeitsvertrags, den sie gestern eingereicht hat. Das wird aber erst im nächsten Jahr geschehen, kündigt Richter Houben an.
Meinung

Theater, Theater
Was für ein Schauprozess! Da wird vor dem Arbeitsgericht über Firmennamen, -zusätze und -existenzen diskutiert, obwohl es im Grunde doch um etwas ganz anderes geht: Die Traben-Trarbacher Stadtoberen sind von ihrem ehemaligen Tourist-Info-Leiter Matthias Holzmann enttäuscht, fühlen sich von ihm hinters Licht geführt und wollen ihn loswerden. Dass das Vertrauen zumindest zwischen einzelnen Personen zerstört ist und eine effektive Zusammenarbeit kaum mehr vorstellbar ist, steht wohl außer Frage. Man kann auch darüber diskutieren, welche Fehler Holzmann als Tourismuschef gemacht hat. Die Argumente, der sich die Stadt aber in diesem Prozess bedient hat, wirkten an den Haaren herbeigezogen. Das mag vielleicht mit juristischer Spitzfindigkeit zu rechtfertigen sein. Aber nicht mit dem gesunden Menschenverstand. u.quickert@volksfreund.de

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