Kunstverein erhofft Berufungsverfahren

Das Arbeitsgericht in Bernkastel-Kues hat am vorigen Mittwoch die Kündigungsschutzklage des ehemaligen Kulturamtsleiters Justinus Maria Calleen abgewiesen. Als "absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar" kommentiert der Vorstand des Freundes- und Förderkreises des Georg-Meistermann-Museums das Urteil.

 Der Verein steht hinter Justinus Maria Calleen (links). Zum Vorstand gehören auch Cordula Herx, Horst Hansen, Stefan Endres, Anne Bose, Maria Maas, kniend Hans Jörg Krames. Foto: privat

Der Verein steht hinter Justinus Maria Calleen (links). Zum Vorstand gehören auch Cordula Herx, Horst Hansen, Stefan Endres, Anne Bose, Maria Maas, kniend Hans Jörg Krames. Foto: privat

Wittlich. (sos) Wie genau die Argumentation des Urteils des Arbeitsgerichts Bernkastel-Kues zur Kündigungsschutzklage von Justinus Maria Calleen aussieht, ist noch nicht bekannt. Laut Ulrich Jacoby, Pressesprecher der Stadtverwaltung Wittlich, wird die schriftliche Begründung in den nächsten Wochen erwartet.

Calleen hatte Verfahrensfehler bei seiner Kündigung infolge der Streichung seiner Stelle des Kulturamtsleiters im Februar geltend gemacht. Dem ist das Arbeitsgericht nicht gefolgt. Es hat die Kündigungsklage abgewiesen. Nach dem Gerichtstermin, bei dem er nicht anwesend war, hat der ehemalige Kulturamtsleiter auf TV-Nachfrage mitgeteilt, dass er sich "nicht dazu äußern möchte."

Dies tut jetzt der geschäftsführende Vorstand des Fördervereins des Georg-Meistermann-Museums "Schwebender Punkt", in dem Justinus Maria Calleen Mitglied ist. Der Vorstand kritisiert in einer Stellungnahme "nochmals deutlich, dass der damalige direkte Vorgesetzte des Kulturamtsleiters, der erste Beigeordnete Albert Klein, Herrn Dr. Calleen völlig ahnungslos und ohne jede persönlich-menschliche Fürsorgeverantwortung in die Stadtratssitzung gehen beziehungsweise zur ,politischen Schlachtbank' führen ließ."

Albert Klein, der in der entscheidenden Stadtratssitzung Bürgermeister Ralf Bußmer vertreten hatte, war bis zum Oktober 2008 selbst Vorsitzender des "Schwebenden Punktes" und damals in dieser Funktion abgewählt worden, wobei der überwiegende Anteil der Stimmen durch Vollmachten zustande gekommen war.

Der neue Vorstand des Fördervereins lässt nun mitteilen, er hoffe "sehr auf ein Berufungsverfahren, damit dort die Fragen des ,missbräuchlichen und willkürlichen' Vorgehens vertiefend erörtert und die weiteren offenen, sehr problematischen und äußerst kritikwürdigen Fragen klargestellt werden können."

Calleen kann gegen den Gerichtsentscheid noch Berufung einlegen.

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