Verkehr L 16 bei Manderscheid: Erneut Vollsperrung wegen Brückenbau

Manderscheid · Landesstraße 16 bei Manderscheid: Verkehrsteilnehmer müssen erhebliche Umwege fahren

L 16 bei Manderscheid: Erneut Vollsperrung wegen Brückenbau
Foto: mc/TV/Miguel Castro

Das Autobahnamt Montabaur und der Landesbetrieb Mobilität Trier (LBM) Trier haben eine gute und eine schlechte Nachricht. Zuerst die schlechte: Verkehrsteilnehmer, die rund um die Anschlusstelle Manderscheid der Autobahn 1 unterwegs sind, müssen erneut erhebliche Umwege in Kauf nehmen. Die gute: Im Zusammenhang mit dem Brückenneubau soll dies nach Angaben der beiden Straßenbaubehörden zum  letzten Mal der Fall sein.

Die Arbeiten an der zweiten Brückenhälfte im Zuge der A 1 sind fertiggestellt. Das Traggerüst wird abgebaut. „Damit sich die Fahrbahn der L 16 unterhalb der Brücke wieder in einem verkehrssicheren Zustand befindet“, teilen die Behörden weiter mit, stehen jetzt noch verschiedene Entwässerungs-, Erd- und Asphaltarbeiten an. Die Arbeiten können überwiegend nur unter Vollsperrung der L16 umgesetzt werden.

Für diese Straßenbauarbeiten wird die L 16 in der Zeit vom 23. September, 7 Uhr, bis voraussichtlich 4. November für den Verkehr voll gesperrt. Die Umleitung verläuft – wie bisher – über die ausgeschilderten Umleitungsstrecken. Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 Kilometer pro Stunde werden gebeten, über die A 1 und die benachbarten Anschlussstellen Mehren und Hasborn zu fahren. An der Anschlussstelle  Manderscheid wird der Verkehr an der Baustelle vorbei mit einer Ampelanlage geregelt. Ausschließlich der Linienbusverkehr und die Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 Kilometer pro Stunde werden  über einen asphaltierten Wirtschaftsweg zwischen Eckfeld und Pantenburg geführt.

Und noch ein Punkt: Im weiteren Verlauf der L 16 in Richtung Pantenburg weist die Landesstraße im Anschluss an die Brücke bis hin zur Anschlussstelle auf die A 1 größere Asphaltschäden auf. Nach eingehenden Untersuchungen an diesem Streckenabschnitt der L 16 steht nun fest, dass einfache Flickarbeiten für eine Reparatur nicht mehr ausreichen und eine grundhafte Erneuerung des Abschnitts erfolgen muss. Auch diese Baumaßnahme kann auf Grund den geltenden Arbeitsschutzrichtlinien nur bei einer Vollsperrung des Bauabschnitts umgesetzt werden. Um die Auswirkungen für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten, haben der für die beiden Behörden vereinbart, die Bauarbeiten miteinander zu verbinden. Die Gesamtbauzeit an der L 16 verkürzt sich hiermit erheblich, so dass eine zusätzliche Vollsperrung der L 16 entbehrlich wird. Auch die Baukosten und die Kosten für die Einrichtung der Umleitungsstrecke reduzieren sich spürbar.

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