Landesarbeitsgericht bestätigt Kündigung des VG-Angestellten

Bernkastel-Kues · Ein arbeitsrechtliches Verfahren gegen den ehemaligen Mitarbeiter der VG-Verwaltung Bernkastel-Kues, der Geld unterschlagen haben soll, könnte beendet sein. Der Anwalt des Mannes strebt aber eine Revision an.

Bernkastel-Kues. Die Kündigung eines ehemaligen Mitarbeiters der Verbandsgemeinde-Verwaltung Bernkastel-Kues ist gerechtfertigt. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am Donnerstag entschieden und damit ein Urteil des Arbeitsgerichtes Trier vom Oktober 2013 bestätigt. Dem Mann wird vorgeworfen, über einen langen Zeitraum Geld unterschlagen zu haben (der TV berichtete). Es gebe, so das Gericht, nach wie vor objektive Tatsachen, die den dringenden Verdacht der Unterschlagung bestätigen und die Kündigung rechtfertigen. "Ich bin erleichtert, dass das Verfahren ein Ende hat", sagte Ulf Hangert, Bürgermeister der VG Bernkastel-Kues dem TV Michael Mies, Rechtsanwalt bei der Kanzlei, die den Ex-Mitarbeiter vertritt, kündigt im Gespräch mit dem TV eine Nichtzulassungs-Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht an. Damit will er eine Revision erreichen. Dazu Ulf Hangert: "Dem sehe ich gelassen entgegen."
Es läuft ein weiteres arbeitsrechtliches Verfahren. Dabei geht es um die Rückforderung des Geldes, etwa 185 000 Euro, das der ehemalige Mitarbeiter unterschlagen haben soll. Dazu Rechtsanwalt Mies: "Die VG konnte bisher nicht einmal plausibel darlegen, dass der angeblich veruntreute Betrag überhaupt in der Kasse fehlt." Auch das Strafrechtsverfahren steht noch aus. Anklage ist erhoben, ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest. cb

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