Landesrecht bricht Bundesrecht?
Zur Klage gegen den Umgang mit alten Bahnschwellen in Neunkirchen dieser Leserbrief:
Was ist die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung der Gemeinden in der Praxis wert? Diese Frage stellt sich nicht nur bei der aktuellen Diskussion um die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms, sondern auch beim Streit um die als Zaun verbauten alten Bahnschwellen in Neunkirchen. Ist es wirklich mit unserem Gesetz vereinbar, dass sich Ortsgemeinden auch dann nicht selbst vertreten können, wenn bei der vorgesehenen Übernahme dieser Aufgabe durch die Verbandsgemeinde Befangenheit zu befürchten ist? Und die zweite Frage: Seit wann kann Landes(-Abfall)recht Bundes(-Chemie)recht brechen? Denn einen Ermessensspielraum - wie ihn die Kreisverwaltung für sich in Anspruch nimmt - sieht nur das Landesabfallrecht, nicht aber die Chemikalienverordnung des Bundes vor. Hier gilt: Gift ist Gift und muss in jedem Fall entfernt werden. Man darf gespannt sein, was der Verfassungsgerichtshof dazu sagt. Heide Weidemann, Erden JuSTIZ