Landgericht Trier: 54-Jährigem droht dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie

Trier/Büdesheim/Gerolstein. · Vor dem Landgericht Trier muss sich ein 54-jähriger Eifeler wegen Totschlags verantworten. Er wird beschuldigt, mit einem Schuss aus einer illegalen Waffe einen Bekannten so schwer verletzt zu haben, dass er schließlich starb.

Büdesheim im Februar: Ein Mann und eine Frau streiten. Er schlägt sie. Ihr Begleiter will ihn zur Rede stellen, doch bevor er überhaupt dazu kommt, zieht dieser eine Waffe und drückt ab. Der Mann bricht zusammen. Sie hievt ihn panisch ins Auto und braust davon. Wochen später stirbt der Angeschossene in einem Krankenhaus. Der Polizei kann er allerdings vorher den Namen des Schützen nennen. Was klingt wie der Auftakt einer neuen Tatort-Folge, ist im Februar in der Verbandsgemeinde Prüm passiert. Gestern begann der Prozess gegen einen 54-Jährigen, der vor dem Landgericht Trier des Totschlags beschuldigt wird.

Der Prozessauftakt: In Handschellen wird der Maler und Lackierer in den Saal geführt. Bereits am Morgen nach der Tatnacht konnten Polizeibeamte ihn auf seinem Grundstück verhaften. Knapp einen Monat später wurde er aus der Untersuchungshaft in eine psychiatrische Einrichtung gebracht - vorläufig lebt er dort in einer geschlossenen Abteilung. Untersuchungen ergaben, dass er möglicherweise unter Paranoia, also unter Wahnvorstellungen, leidet. Und hier steckt auch die Besonderheit der Verhandlung vor der ersten Schwurgerichtskammer: Die vorsitzende Richterin Petra Schmitz muss gemeinsam mit zwei Kollegen sowie zwei Schöffen klären, ob von dem Beschuldigten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Die Staatsanwaltschaft Trier beantragt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - somit handelt es sich nicht um einen herkömmlichen Strafprozess, sondern um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Würde er verurteilt, wäre die Unterbringung unbefristet, eine Strafvollstreckungskammer würde jährlich seinen Zustand prüfen.

Der Angeklagte: Auf den ersten Blick wirkt der Angeklagte ruhig, gefasst. Ja, er habe eine Art Beziehung mit der 20-Jährigen geführt. Den Mann habe er nur flüchtig gekannt. "Er war mir von Anfang an unangenehm", erklärt er. Dessen ganze Art habe ihn gestört. "Er prahlte mit Waffen." Dass die Frau viel mit ihm zu tun hatte, sei ihm nicht Recht gewesen. "Sie hatte immer Probleme mit Zuhältern. Sie gaben ihr Drogen und waren gewalttätig. Sie sagte mir, dass er der Neue ist." Über Stunden habe der Mann ihn manchmal mit seinem Traktor verfolgt. Am Abend der Vorkommnisse sei sie mit dem Mann auf seinem Hof gefahren, um ein Auto abzuholen. "Wir stritten. Sie saß im Auto, wurde hysterisch. Ich schmierte ihr eine, um sie runterzubringen. Da flippte er aus und wollte raus." Weil die Beifahrertür kaputt war, musste er über die Rückbank aussteigen. "Da sah ich, dass er eine Waffe hat." Vor dem Wagen seien sie sich schließlich begegnet: "Er griff nach hinten. Ich war mir sicher, jetzt schießt er. Ich zog meine Waffe und drückte ab - um ihn daran zu hindern, dasselbe zu tun." Der Getroffene sei sofort umgefallen. Eine Verletzung habe er aber nicht gesehen. Die Frau habe den Mann ins Auto gebracht, die angebliche Waffe des Verletzten in den Fußraum geworfen und sei weggefahren.

Die Hauptzeugin: Zunächst scheint es, als müsse sich die Schwurgerichtskammer gedulden. Über ihre Mutter ließ die 20-Jährige mitteilen, sie sei krank. Zwei Stunden später erscheint sie doch. Zunächst nur dazu bereit mit Richterin Schmitz zu sprechen, macht sie schließlich eine Aussage. Anfangs schüchtern, dann zunehmend genervt beantwortet sie Fragen: Mit Prostitution habe sie nichts zu tun, eine Waffe habe der Verstorbene nicht gehabt. Mögliche Ungereimtheiten ihrer Aussage werden in der Fortsetzung der Verhandlung am Donnerstag, 8. September, weiter analysiert. aff

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