Justiz Vom Straßenbau zum Drogenhandel

Trier/Wittlich · Das Landgericht Trier hat einen 32-Jährigen zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, weil er einen regen Drogenhandel aufgezogen hatte.

 ARCHIV - 29.12.2011, Berlin: Eine goldfarbene Justitia-Figur steht im Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vor Aktenbergen. Die Berliner Justiz hat im Vorjahr 6,8 Millionen Euro Bußgelder eingenommen. Diese wurden von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft für die Einstellung von Verfahren verhängt. (zu "Eingestellte Strafverfahren: Fast sieben Millionen Euro Bußgelder" vom 29.07.2018) Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 29.12.2011, Berlin: Eine goldfarbene Justitia-Figur steht im Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vor Aktenbergen. Die Berliner Justiz hat im Vorjahr 6,8 Millionen Euro Bußgelder eingenommen. Diese wurden von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft für die Einstellung von Verfahren verhängt. (zu "Eingestellte Strafverfahren: Fast sieben Millionen Euro Bußgelder" vom 29.07.2018) Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Britta Pedersen

Vermutlich würde der Mann noch heute ungestört in seinem Wohnort in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land den illegalen Geschäften nachgehen, wenn nicht sein wichtigster Geschäftspartner wegen einer anderen Sache in Verdacht geraten wäre. Deshalb observierte die Polizei dessen Mobilfunkverkehr, über den auch Drogengespräche liefen. So führte die Spur dann zum Angeklagten.

Ende April 2020 holte ihn ein Trupp Polizeibeamter unsanft in seiner Wohnung unter der Dusche hervor. Im Gepäck hatten die Beamten einen richterlichen Durchsuchungsbefehl. Das Ergebnis dieses „Hausbesuchs“ konnte sich sehen lassen. Staatsanwältin Anna Koch fasst das in ihrer Anklageschrift vor der Dritten Großen Strafkammer wie folgt zusammen: Der Angeklagte soll vom 1. Oktober 2019 bis 29. April 2020 Betäubungsmittel in nicht geringer Menge erworben und tateinheitlich damit Handel getrieben haben. In einem Fall soll er dabei strafverschärfend als Waffe geeignete Gegenstände bereitgehalten haben. In seiner Wohnung seien ein Einhandklappmesser, und vier Baseballschläger gefunden worden. Die vorgefundene Ware listet die Staatsanwältin so auf: Marihuana, Amphetamin (bis zwei Kilo), Ecstasy, Haschisch, Pilze und acht LSD-Trips. Der Angeklagte soll die Mittel teilweise verkauft, teilweise auch selbst verbraucht haben.

Es ist für die Kammer aber kein schwieriger Angeklagter, der da neben seinem Verteidiger Dr. Thomas Roggenfelder sitzt. Er erzählt alles. Der Mann mit abgeschlossener Handwerksausbildung hat beim Straßenbau gearbeitet, auch als LKW-Fahrer, hätte nun ein Stellenangebot als Baggerfahrer. Aber Gesundheitsprobleme wie ein Bandscheibenvorfall kamen dazwischen, auch Alkohol mit Therapie – „seit drei Jahren nichts mehr“.

Dann geriet er über seinen Bekanntenkreis in die Drogenszene. Dann nach seiner Festnahme am 29. April hat er vor der Polizei voll ausgepackt, seine Handelstätigkeit so offen dargelegt, dass die Fahnder mehr erfuhren, als sie selbst hätten herausfinden können. Auch seine Geschäftspartner hat er dabei genannt, besonders seinen Lieferanten „Drago“. Der Angeklagte: „Der Drago konsumierte selbst nichts. Er hat mich aber überredet, selbst mit Drogenhandel etwas dazu zu verdienen. Und die Einnahmen sind so kalkuliert gewesen, meinen eigenen Konsum zu finanzieren.“

Der Angeklagte ist in Bezug auf die Drogenvorwürfe völlig offen, doch bei der Waffenfrage relativiert er, obwohl er die Baseballschläger wie Drohattribute in der Wohnung verteilt hatte. Das zeigen die Fotos der Polizeibeamten, die vor Ort waren.

Drogenhandel mit als Waffe geeigneten Gegenständen als Strafverschärfungsgrund? Oder Paragraf 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wonach es Milderung oder Straferlass für die erfolgreiche Mitwirkung des Angeklagten an der Aufklärung des Falls geben soll? Verteidiger und Staatsanwältin sind sich einig, dass es sich wegen der Geständnisse und Hinweise um einen minder schweren Fall handeln könnte.

Verteidiger Roggenfelder beantragt einen bewährungsfähigen Strafrahmen unter zwei Jahren. Staatsanwältin Koch sieht dies anders, und beantragt sechs Jahre Haft. Selten klaffen so tiefe Schluchten zwischen den Anträgen beider Seiten. Die Kammer entscheidet sich für einen Mittelweg: Drei Jahre und acht Monate Haft, wobei der Angeklagte nach einem Teil der Haftverbüßung eine vom Verteidiger vorgeschlagene Drogentherapie antreten muss. Auch die vier Monate Untersuchungshaft werden auf die Strafe angerechnet.

Vorsitzender Armin Hardt zur Staatsanwältin: „Die Aussagen und Hinweise des Angeklagten, ja seine seine ganz Mitwirkung bei der Aufklärung, erfüllen eindeutig die Kronzeugenregelung nach Paragraf 31 BtMG.“ Und an den Verteidiger: „Hier ist ein Drogenhandel bei mitgeführten Waffen verwirklicht. Er hatte die Baseballschläger so in der Wohnung drapiert, dass jeder Drogenkunde sofort kapiert hat, dass man hier keinen Ärger machen sollte.“

Erklärungen gaben beide Seiten nicht ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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