Justiz Drogendeal mit Machete: Angeklagter verurteilt

Trier/Wittlich · Ein Drogendealer aus Wittlich ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Trier kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte bei seinem Handel bewaffnet vorging.

Langericht Trier schickt Wittlicher wegen Drogenhandel ins Gefängnis
Foto: picture alliance / Frank Leonhar/Frank Leonhardt

Im Prozess gegen einen 23-jährigen Mann, der in Wittlich zwischen Sommer 2020 und Anfang 2021 mit Drogen gehandelt haben soll, fiel am Dienst ein Urteil: Die Erste Große Kammer des Landgerichts Trier hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monate verurteilt. Er hatte gestanden, in Wittlich mit Cannabis gehandelt zu haben. Richterin Petra Schmitz sah es als erwiesen an, dass der Mann mit Drogen in nicht geringer Menge gehandelt hat und dabei bewaffnet vorging.

Der Angeklagte war schon beim ersten Termin weitgehend geständig. Streitig war am Dienstag die Frage, ob er bei seinem Handel eine Machete mit sich führte. Kriminalbeamte hatten die Machete hinter einer Tür gefunden, als sie die Wohnung des Angeklagten durchsucht hatten. Die Tür führte von der Küche hinunter in den Keller, den der Angeklagte als Wäscheraum nutzte. Die Beamten hatten bei der Durchsuchung auch fast 180 Gramm Haschisch gefunden.

Der Angeklagte wies den Vorwurf von sich. Er sagt, ein betrunkener Bekannter habe die Machete in dem Treppengang deponiert. Später will er sie hinter die Tür gelegt und dort vergessen haben. Die Verteidigung sagt, die Machete habe mit dem Drogenhandel nicht in Verbindung gestanden. Hinter der Tür sei die Machete nicht griffbereit gewesen und dem Angeklagten habee es an Vorsatz gemangelt, die Waffe mit sich zu führen und damit etwa Menschen  zu verletzen.

Ein Freund des Angeklagten hat dessen Aussage stützen wollen: Er und weitere Bekannte wären nach einer Disco-Nacht zu dem Angeklagten in die Wohnung gegangen. Ein betrunkener Bekannter habe eine Machete gehabt und die in den Treppenabgang abgelegt. Der Zeuge will die Machete zufällig gesehen haben, als er nachts in den Keller gegangen sei, um zu schauen, ob die Wäsche des Angeklagten trocken sei. Dem Angeklagten will er davon aber nichts erzählt haben.

Richterin Petra Schmitz konnte das nicht überzeugen. Der Zeuge sei eine Zumutung gewesen, sagt sie in der Urteilsbegründung. Es sei unglaubwürdig, dass der Zeuge mitten in der Nacht habe schauen wollen, ob die Wäsche im Keller trocken sei. Diese Aussage habe dem Angeklagten eher geschadet als genützt, so die Richterin. Das Gericht war der Auffassung, dass der Angeklagte die Machete auch nicht vergessen haben konnte. Denn er habe den Keller regelmäßig als Wäscheraum genutzt. Die Machete habe deshalb nicht in Vergessenheit geraten können. Der beschuldige Bekannte, der die Machete dort hingelegt haben soll, war ebenfalls als Zeuge geladen. Er bestreitet den Vorwurf.

So kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Angeklagte sich die Möglichkeit offen hielt, die Machete für seinen Drogenhandel zu nutzen. Denn sie  habe in greifbarer Nähe gelegen. Es folgte damit der Staatsanwaltschaft, die die Aussage des Angeklagten, die Machete gehöre ihm nicht, als Schutzbehauptung verworfen hat.

Das psychiatrische Gutachten von Dr. Sylvia Leupold kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte schuldfähig sei. Die Gutachterin sprach sich jedoch dafür aus, ihn nicht in eine Entziehungsanstalt zu schicken. Dort würde er untergehen, so Leupold. Dem Angeklagten steht stattdessen die Möglichkeit offen, eine Therapie gegen seine Drogensucht zu machen. Ein Teil seiner Strafzeit kann dann zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht sah in dem Urteilsspruch zudem Milderungsgründe: Es habe sich um weiche Drogen gehandelt, in überschaubaren Mengen. Der Angeklagte sei geständig. Außerdem liege die Tatzeit schon länger zurück.

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