Leben in der Zeller Weinlounge: Winzer können sich bewerben

Zell · Über die Nutzung der Weinlounge ist in Zell viel diskutiert worden. Nun sieht alles so aus, als brächte eine Übergangsregelung doch noch Leben in die nagelneue Einrichtung am Zeller Marktplatz.

Zell. Mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hat sich die Moselstadt darauf verständigt, dass in dem Neubau an maximal noch sechs Wochen Winzer ihre Weine anbieten dürfen. Voraussetzung: Jeder teilnehmende Betrieb präsentiert sich maximal an einem Wochenende. Aufgrund förderrechtlicher Vorgaben darf die Lounge nicht nur gewinnorientiert genutzt werden.
Würde sie in erster Linie gewinnorientiert verwendet, ergäbe sich "eine andere Förderkulisse", erläutert Rainer Hub von der ADD. Dann seien öffentliche Gelder, mit denen der Bau als Teil der Stadtkernsanierung gefördert worden sei, zum Teil zurückzuzahlen. "Wir sprechen da nicht von Riesenbeträgen", sagt Hub - im Vergleich zu den Neubaukosten. Ob ein solcher Betrag überhaupt anfallen werde und, wenn ja, wie hoch der ausfalle, hänge stark vom Nutzungskonzept ab, das die ADD nun von der Stadt einfordere. Zuletzt hatten Fördermittelrückzahlungen von 20 000 Euro im Raum gestanden - und verhindert, dass die Weinlounge zum Beispiel vom Verein "Freunde und Förderer der Zeller Schwarze Katz", dem auch 24 Zeller Winzer angehören, bewirtschaftet worden wäre.
Stadtbürgermeister Hans Schwarz (CDU) wollte Winzern aber in diesem Jahr doch noch die Möglichkeit geben, in der Lounge ihre Weine vorzustellen - "für eine Übergangszeit bis zu einer endgültigen Regelung". Also erbat er von der ADD einen Fingerzeig, ob und wie dies "förderunschädlich" zu bewerkstelligen sei. Antwort: Der Betrieb müsse auf maximal sechs Wochenenden "zu jeweils drei Tagen (Freitag bis Sonntag) begrenzt sein, und kein Winzer dürfe sich öfter als einmal drei Tage lang präsentieren. Daraufhin forderte die Stadt Winzer auf, sich zu melden, was nach wie vor möglich ist.
Zunächst wurde die Weinlounge drei Tage lang fürs Federweißerfest genutzt. Danach ist die Stadt am Zug, der ADD ein "nachhaltiges Nutzungskonzept" fürs nächste Jahr vorzulegen. ADD und Stadt wollen nach der Weinlese Gespräche führen. Hub sagt: "Ich bin optimistisch, dass wir das schaffen." dadExtra

Nach Auskunft von Rainer Hub von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier ist die Zeller Weinlounge als sogenannte Gemeinbedarfseinrichtung errichtet, gefördert mit öffentlichen Mitteln. Das heißt, sie darf nicht mit einer reinen Gewinnorientierung genutzt werden. Allerdings sei es durchaus möglich, die Lounge dazu zu nutzen, "Werbung für die lokalen Winzer zu machen". In Winningen gebe es so eine Lounge, in der sich örtliche Winzer präsentierten und Wein zum Selbstkostenpreis anböten. dad

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