Letzte Chance für den Angeklagten

Wittlich · Körperverletzung, Bedrohung, Schwarzfahren: Die Liste der Taten, die dem Angeklagten vor dem Amtsgericht Wittlich zur Last gelegt werden, ist lang. Eine große Rolle spielt dabei Alkohol- und Drogenmissbrauch. Wenn er dies nicht in den Griff bekommt, muss er für ein Jahr ins Gefängnis.

Wittlich. Das Thema Alkohol zieht sich wie einer roter Faden durch den Prozess. Dem 19-jährigen Mann aus dem Vulkaneifelkreis wird vorgeworfen, einen jungen Mann mit einem Messer bedroht zu haben. Der Angeklagte wirkt zerknirscht. Er wisse, dass das nicht richtig gewesen sei. Gerade aus der Haft in Lebach entlassen, habe er Alkohol getrunken aus Frust über die Trennung von seiner Freundin. Auch für das Messer, das er zu dem Treffen, bei dem es um die Exfreundin ging, mitbrachte, hat er eine Erklärung. Er habe sich durch einen Interneteintrag in einem sozialen Netzwerk aus dem Umfeld seiner Exfreundin massiv bedroht gefühlt und deshalb das Messer mit zum Treffpunkt genommen.
Auch bei der zweiten Tat, die ihm an diesem Morgen zur Last gelegt wird, gibt sich der 19-Jährige reumütig. Zu dieser Körperverletzung war es bei einem Trinkgelage mit einer Bekannten und deren Freund gekommen. Der Angeklagte hatte der Bekannten Bier über den Kopf gegossen. Im Verlauf der nachfolgenden Rangelei brach der Angeklagte der Frau das Nasenbein. Alle drei Beteiligten waren erheblich betrunken, beim Angeklagten wurden nach der Tat rund 2,4 Promille festgestellt. Auch Cannabis hatte er geraucht. Das dreimalige Schwarzfahren wird vom Angeklagten eingeräumt und spielt in dem Prozess kaum eine Rolle.
Probleme mit Alkohol verdrängt


Richter Josef Thul lässt sich von den Entschuldigungen des 19-Jährigen den Opfern gegenüber und der Beteuerung, mit Alkohol und Drogen Schluss machen zu wollen, nicht beeindrucken. Er bohrt unnachgiebig nach. Warum hat der Angeklagte bisher keines der Hilfsangebote von Jugendamt, Jobcenter oder Suchtberatung angenommen? Warum hat er Termine verstreichen lassen und keinen Job durchgehalten? Der 19-Jährige ist kleinlaut. Er habe sich nicht getraut, er sei fix und fertig gewesen. Streit mit der Mutter, Frust über die Trennung von der Exfreundin, schlimme Erlebnisse, die er mit Hilfe von Alkohol verdrängen wollte. Er wisse, dass er von Drogen und seinem Umfeld loskommen müsse.
Der Richter gibt ihm die Chance dazu. Ein halbes Jahr lang muss er sich bewähren, aktiv gegen seine Suchtprobleme kämpfen, Anweisungen von Ärzten und Beratern, möglicherweise auch eine Einweisung in die Psychiatrie akzeptieren. Nur dann könne die einjährige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. "Die Hilfe kommt nicht im Weihnachtspaket ins Haus", sagt Thul. Dafür müsse der Angeklagte selbst aktiv werden.

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