Lockerungen Mögliche Öffnung der Außengastronomie zum 22. März: Gastronomen in Bernkastel-Wittlich wenig erfreut
Bernkastel-Wittlich · Schnitzel und Bier bei Wind und Regen: Am 22. März soll eventuell die Außengastronomie unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Doch viele Gastronomen in Bernkastel-Wittlich halten Lockerungsschritte für das Terrassengeschäft im März für einen schlechten Witz.
Lang, lang währt der Lockdown: In der Hotellerie und Gastronomie wartet man sehnlichst auf Lockerungen. Und siehe da: Der neue Lockerungsfahrplan von Bund und Ländern, der beim Corona-Gipfel am Mittwoch, 3. März, beschlossen wurde, sieht auch in diesem Bereich erste Öffnungsperspektiven vor. „Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz weitere 14 Tage stabil bleibt, kann frühestens ab dem 22. März auch die Außengastronomie wieder öffnen“, heißt es in einer am Donnerstag, 4. März, veröffentlichten Pressemitteilung der Landesregierung. Das aber auch nur, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz ab Montag, 8. März, unter einem Wert von 50 bleibt. „Die dann notwendigen Auflagen sind abhängig von der epidemiologischen Entwicklung“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz, der im Landkreis Bernkastel-Wittlich inzwischen auf 12,4 gesunken ist, lässt da hoffen.