Luftgewehr unterm Arm, aber keinen Waffenschein: Gericht verurteilt 19-Jährigen

Wittlich · Das Gericht hat den Turbo eingelegt. Nach mehr als eineinhalb Stunden Verzug musste in der Verhandlung gegen einen 19-Jährigen das Tempo erhöht werden.

 Verurteilung von Schlägern. Foto: Daniel Naupold/Symbol

Verurteilung von Schlägern. Foto: Daniel Naupold/Symbol

Gut, dass es nicht viel zu sagen gibt: Der 19-Jährige aus Wittlich lief im Januar mit einem Luftgewehr unterm Arm, aber ohne Waffenschein in der Tasche, auf einem Parkplatz einem Polizisten über den Weg. Das Gewehr gehöre ihm gar nicht, sagt der Angeklagte vor Gericht, von einem nötigen Waffenschein habe er nichts gewusst. Habe er aber wissen können und müssen, sagt Staatsanwalt Thomas Grawemeyer.
Der Schüler ist so einsichtig wie einsilbig: Was er mit dem Gewehr machen wollte, will er nicht verraten. Es habe ja auch nichts mit dem jetzigen Verfahren zu tun, ob er damit auf Vögel oder auf Dosen schießen wollte, sagt der Staatsanwalt.
Ein wenig Geduld erbittet sich Richter Weber, bevor er das Urteil verkündet: 30 Stunden soziale Arbeit und das Luftgewehr wird eingezogen . Der Angeklagte hat den Saal noch nicht ganz verlassen, da ruft Richter Weber auch schon den nächsten Fall auf.

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