Mächtiger Ärger hinter den Kulissen

Bernkastel-Kues · Bei rund 400 Mitarbeitern des Median Reha-Zentrums auf dem Kueser Plateau sollen geleistete Feiertagsstunden teils erheblich gestrichen werden. 100 Betroffene aus dem gesamten Kreis klagen dagegen vor dem Arbeitsgericht Trier. Ein Vergleichsangebot der Kliniken lehnten alle Beteiligten bei der jüngsten Verhandlung ab.

Bernkastel-Kues. Die Liste ist lang: 100 Kläger und Dutzende Rechtsanwälte streiten vor dem Arbeitsgericht Trier um Überstunden, die seit Jahren im Median Reha-Zentrum geleistet worden sind. Diese sollen rückwirkend für die vergangenen drei Jahre teils erheblich gestrichen werden. Keiner der Betroffenen möchte dabei mit dem TV über die Probleme bei der Auf- und Abrechnung der Stunden reden - selbst anonym nicht. Auch der Median-Betriebsrat lehnt jede Stellungnahme rigoros ab. Die Reaktion auf die TV-Anfrage in der Personalabteilung der Median-Klinik wie auch bei der Geschäftsführung zum Inhalt des Verfahrens und für eine Stellungnahme hierzu war schlicht: Schweigen - kein Kommentar.
Immerhin, es gibt ein dem TV vorliegendes Schreiben, das auch die 100 Klagenden erhalten haben. Darin geht es um Folgendes: In dem Brief, Absender ist die Personaldirektorin, wird eingeräumt, "dass es in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Abrechnung von auf Werktage fallender Feiertagsarbeit zu Fehlern gekommen ist".
Aus 250 Stunden werden 85


Im Klartext heißt dies: Wenn beispielsweise der Tag der deutschen Einheit auf einen Wochentag fiel und ein Mitarbeiter zuhause blieb, bekam er den Tag regulär bezahlt - wer Dienst hatte , bekam dafür in der Vergangenheit einen Zeit- und Feiertagszuschlag. Genau dies sei ein Fehler gewesen, weswegen die entstandenen Stunden auf den Zeitkonten für die gesamten drei abgelaufenen Jahren neu berechnet worden sind. So werden dann aus beispielsweise 250 geleisteten und vergüteten Stunden Feiertagsarbeit nur noch 85 Stunden.
Die Wittlicher Anwältin Dr. Margit Bastgen vertritt Betroffene, die gegen die Neuberechnung klagen. "Es ist unerklärlich, wieso mit einem Mal eine seit Jahrzehnten geführte Abrechnungspraxis nun falsch sein soll", sagt sie. Es gäbe Angestellte, die teils seit über vier Jahrzehnten nach der üblichen Abrechnung ihre Stunden ausgezahlt bekommen haben. In der Klageschrift wird gefordert, dass das Median-Zentrum die zurückgedrehten Arbeitszeitkonten korrigiert und auch künftig auf einen Werktag fallende Feiertagsstunden mit 200 Prozent gutschreiben soll.
Die Klinik hatte einen Vergleich angeboten. Er lautete dahingehend, dass sie davon absehe , die Rückbuchungen der Zeitzuschläge der vergangenen drei Jahre umzusetzen , wenn die Kläger ihrerseits ab sofort auf diesen Zuschlag der Überstunden verzichten. Das Vergleichsangebot wurde nach Auskunft von Uta Lenz, Direktorin des Arbeitsgerichts, abgelehnt und ein neuer Verhandlungstermin für den 22. Januar 2014 angesetzt.
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Fünf Fachkliniken umfasst das Median-Reha-Zentrum auf dem Kueser Plateau: die Kliniken Bernkastel (1974) und Moselschleife (1994) sind Reha-Einrichtungen für Orthopädie, die Klinik Kues (1974) für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die Klinik Moselhöhe (1978) für Psychosomatik und Psychotherapie und die Klinik Burg Landshut (1982) für Neurologie, Psychosomatik und Psychiatrie. 1100 Betten halten die Kliniken vor, 13 000 Patienten werden hier jährlich behandelt. Die Median-Kliniken kooperieren mit der Deutschen Rheuma-Liga, bieten eine interdisziplinäre Betreuung der Patienten im Klinikverbund an, unter anderem gibt es ein Diabetes- und Schulungs-Therapiezentrum in dem Komplex. joExtra

Mit einem Zuschlag zum Grundlohn soll die Leistung des Arbeitnehmers zu Zeiten, in denen die Mehrheit der Beschäftigten frei hat, finanziell vom Arbeitgeber honoriert werden. In einigen Modellen kann man die angefallenen Stunden auf einem Arbeitszeitenkonto sammeln und entweder in Freizeit oder in finanzieller Form umwandeln. Bei einem Arbeitszeitkonto wird die tatsächlich geleistete Arbeit inklusive Urlaub, Krankheit, Überstunden und mit der arbeitsvertraglich oder tarifvertraglichen zu leistenden Arbeit verrechnet. Diese Aufstellungen werden dort besonders geführt, wo Schichtarbeiten oder unregelmäßige Dienste wie in Krankenhäusern anfallen. jo

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