Manche Morbacher wollen keine Windkrafträder in der Nähe

Morbach · Gegen die Erneuerung der Morbacher Energielandschaft (MEL) hat die Initiative Wald in Not bei der Kreisverwaltung Beschwerde eingelegt.

 In der Morbacher Energielandschaft sollen neue Windkraftrotoren errichtet werden. Statt 14 Windräder werden es dann nur noch sieben sein, die dafür aber größer sind. TV-Archivfoto: Marion Maier

In der Morbacher Energielandschaft sollen neue Windkraftrotoren errichtet werden. Statt 14 Windräder werden es dann nur noch sieben sein, die dafür aber größer sind. TV-Archivfoto: Marion Maier

Foto: (m_huns )

Momentan stehen noch 14 Windkrafträder in der Energielandschaft Morbach. Zwischen 2002 und 2003 wurde der Windkraftpark gebaut, aber bald sollen die 14 Räder durch einen neuen Park ersetzt werden. "Repowerment" (Erneuerung) nennt sich der Fachbegriff dafür. Das ist bei vielen Windkraftparks üblich, denn nach einer gewissen Zeit sind die Anlagen veraltet und werden durch neue ersetzt. Statt 14 werden sich bald nur noch sieben Rotoren bei Morbach drehen, sofern der Wind weht. Diese sind moderner, leistungsfähiger und auch höher, denn mit ihren größeren Rotoren kommen sie auf eine Gesamthöhe von 230 Metern. Die alten Rotoren sind nur 140 Meter hoch. Der Morbacher Gemeinderat hat die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Ende 2018 könnten die Anlagen in Betrieb sein, die ausführende Firma ist das Mainzer Unternehmen WiWiConsult. Es gab aber schon zu Beginn des Jahres Kritik an dem Plan. Wenigerather Bürger hatten im Ortsbeirat Bedenken angemeldet. Der Ortsbeirat stimmte damals aber nach längerer Diskussion zu. Aber es gibt immer noch Kritiker. So etwa die Initiative Wald in Not, die im Rahmen des aktuell laufenden Baugenehmigungsverfahrens offiziell Bedenken angemeldet hat. "Es gibt viele Menschen aus Heinzerath und Wenigerath, die sich daran beteiligt haben. Aus unserer Sicht müsste die MEL komplett zurückgebaut werden," sagt die Vorsitzende der Initiative Karin Fass-Gronau.

Sie verweist auf die neu gebaute Anlage am Ranzenkopf, an der Morbach ebenso beteiligt sei. Deshalb hat sie die Einwände gesammelt und an die Kreisverwaltung in Bernkastel-Wittlich geschickt. Unter anderem wird kritisiert, dass der Antrag für die geplanten sieben neuen Windräder andere Standorte vorsieht, als die der bestehenden vierzehn Windräder. Damit sei der Antrag als unvollständig zu erachten, da unter anderem die diesbezüglich erforderlichen Stellungnahmen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und des Landesbetriebs Mobilität fehlen. Nach Einschätzung sei deshalb eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ein erforderlicher Abstand (auch "Kipphöhe" genannt) von zwei der geplanten Räder zur B 269 werde nicht eingehalten. Das Windrad mit der Nummer 6 stünde zu dicht an der Ortsgemeinde Wenigerath und sei daher nicht genehmigungsfähig. Das Windrad mit der Nummer 7 befände sich im Falle einer Havarie in unmittelbarer Nähe zum Wasserschutzgebiet und sei daher nicht genehmigungsfähig.

Die geplanten höheren und leistungsstärkeren Räder stellen nach Auffassung der BI weitere unzumutbare gesundheitliche Belastungen der Bürger aller umliegenden Ortsgemeinden durch Geräuschentwicklung und Immissionen jeglicher Art dar. Auch komme es zu einem weiteren Wertverlust aller im Sichtbezug liegenden und von den Auswirkungen betroffenen Immobilien. Das gelte auch für die Betreiber von Ferienunterkünften, die möglicherweise Einnahmeverluste hätten. Fass-Gronau: "Viele Ortschaften, insbesondere Heinzerath und Elzerath, werden durch die WEA regelrecht eingekesselt". Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung, bestätigt dem TV gegenüber den Eingang des Schreibens mit den dargelegten Einwendungen. Follmann: "Alle Einwendungen, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden berücksichtigt und am 15. November in einem öffentlichen Erörterungstermin im Gemeindehaus in Morbach erörtert."

Nach dieser mündlichen Erörterung werde die Entscheidung über das Repowering der MEL schriftlich mit Berücksichtigung der Einwände und der Abwägung der Belange dargestellt. Schlussendlich werde dann nach dem Erörterungstermin am 15. November entschieden.

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