Marihuana an der Mosel angebaut: Fast vier Jahre Haft für 47-Jährigen

Veldenz/Trier · Wegen Drogenhandels hat das Landgericht Trier einen 47-Jährigen verurteilt. Er war Mitinhaber einer illegalen Plantage in Veldenz.

Für die Justiz in seiner belgischen Heimat ist der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt mehr. Das Vorstrafenregister aus dem Königreich ist lang. Fünfmal wurde er dort verurteilt. Auf der Liste stehen Drogenhandel, Einbruch, Diebstahl, Hehlerei. Eine weitere Strafe wegen Drogenhandels folgte in den Niederlanden, seinem heutigen Wohnsitz. In Deutschland war der Angeklagte bisher unbescholten. Doch dies ist seit gestern Vergangenheit.

Er wurde verurteilt wegen Beteiligung an einer Hanfplantage in Veldenz. Mit drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe blieb die Dritte Große Strafkammer unter dem Antrag von Staatsanwalt Christian Schmidt, der vier Jahre und sechs Monate Haft wegen Mittäterschaft gefordert hatte. Verteidiger Ralph Querbach sah allenfalls einen Fall von Beihilfe - zwei Jahre und zwei Monate Haft seien angemessen.

Beihilfe oder Mittäterschaft? Um diese Frage zu beantworten, beleuchtete die Kammer die Rolle, die der Angeklagte beim Veldenzer Plantagenbetrieb gespielt hatte. Zur Erinnerung: Schon 2016 war E., ein langjähriger Bekannter des Angeklagten, vom Landgericht zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Die Polizei hatte E. 2015 direkt beim Hanfernten in der Anlage erwischt und festgenommen. E. gilt als Betreuer und Organisator der Plantage. Die mit ihm festgenommene Erntehelferin erhielt eine Bewährungsstrafe. Sie sollte aber in diesem zweiten Verfahren die entscheidende Rolle als Zeugin spielen.

Die Frau sagte aus, dass der Angeklagte sie zweimal für 1000 Euro als Erntehelferin angeheuert hatte. Beim ersten Mal hatte der Angeklagte die Frau selbst von den Niederlanden nach Wittlich gefahren, wo sie von E. abgeholt wurde. Fünf Monate später bot ihr der Angeklagte nochmals 1000 Euro für die nächste Ernte. Selber hinbringen konnte er sie nicht, das musste E. besorgen. Diese zweite Ernteaktion in Veldenz wurde von der Polizei beendet, die dann knapp zehn Kilo Marihuana sicherstellte.

Den ersten Einsatz der Helferin hatte der Angeklagte noch zugegeben, den zweiten nicht. Das Gericht glaubte jedoch den Angaben der Zeugin. Alles nur Beihilfe als Freundschaftsdienst? Nein, meinte die Kammer. Dazu der Vorsitzende Richter Armin Hardt in der Urteilsbegründung: "Die Angaben der Zeugin sind glaubhaft und nachvollziehbar. Der Angeklagte war an der Plantage zumindest geschäftlich beteiligt. Es spielt dabei keine Rolle, ob er aktiv an der Hanfzucht mitwirkte oder nicht."

Ein wichtiges Indiz seien die von ihm an die Helferin gezahlten 1000 Euro im ersten Fall und die zugesagten 1000 Euro im zweiten Fall. Hardt: "Wieso hat er sie mit diesen Honorarangeboten angeheuert und die ausgezahlten 1000 Euro nicht von E. zurückgefordert? Das ergibt doch nur einen Sinn, wenn er Mitinhaber der Plantage war."
Der lange, hagere Angeklagte nahm den Richterspruch mit unbewegter Miene entgegen. Weder er noch sein Verteidiger gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig - der Weg in die Revision steht noch offen.

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