Mehrere Schläge mit erheblicher Wucht

Binsfeld/Trier · Der medizinische Gutachter sieht es als erwiesen an, dass ein 35-jähriger Mann eine junge Frau im Dezember 2014 vor der Binsfelder Discothek Kajüte mit Schlägen mehrfach schwer im Gesicht verletzt hat. Der 35-Jährige muss sich derzeit vor Gericht verantworten.

Binsfeld/Trier. Mehrfach mit erheblicher Wucht hat ein 35-jähriger Ende Dezember vor der Discothek Kajüte in Binsfeld auf das Gesicht einer 18-Jährigen Frau eingeschlagen. Das ist das Ergebnis des Gutachters Dirk Breitmeier, der gestern vor der dritten großen Strafkammer des Trierer Landgerichts aussagte.
Der Rechtsmediziner sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Geschädigte zwischen zwei- und fünfmal mit kräftigen Faustschlägen im Gesicht getroffen hat. Ob er die 18-Jährige mit weiteren leichten Schlägen getroffen hat, schließt Breitmeier nicht aus, kann es aber auch nicht bestätigen. Der Angeklagte hatte ausgesagt, die junge Frau maximal fünfmal geschlagen zu haben, das mutmaßliche Opfer hatte in seiner Aussage von bis zu 20 Schlägen gesprochen.
Die 18-Jährige hatte in der Tatnacht schwere Verletzungen erlitten: Ober- und Unterkiefer sowie der Jochbeinknochen waren geprellt, die Lippe leicht aufgeplatzt und das linke Auge so stark zugeschwollen, dass sie es nicht mehr selbstständig öffnen konnte; zudem war das Weiße im Auge stark eingeblutet.
Sicher ist sich Rechtsmediziner Breitmeier darin, dass der 35-Jährige aufgrund seiner reflektierten Reaktionen in der Tatnacht nicht vermindert steuer- und einsichtsfähig war, unabhängig von dessen Blutalkoholwert.
Ob der Angeklagte die junge Frau auch gewürgt hatte, kann Breitmeier nicht mit Sicherheit sagen.
Klarheit brachte in dieser Hinsicht auch die Aussage der Ärztin nicht, die die junge Frau in der Tatnacht in der Notaufnahme des Trierer Brüderkrankenhauses behandelt hatte. Sie hatte keine Würgemale bemerkt, die allerdings laut Breitmeier nicht zwingend vorhanden sein müssen. will

Die Verhandlung wird am Dienstag, 28. Juli, 9 Uhr, vor dem Landgericht in Trier fortgesetzt. Nach der Vernehmung weiterer Zeugen und der Ansicht des Überwachungsfilms der Disco sollen die Plädoyers und die Urteilsverkündung folgen.