Meldeplicht für neue Grundstücks-Eigentümer

Wittlich. (red) Käufer, die ein Grundstück erwerben, dass an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, müssen den Eigentümerwechsel der Abfallentsorgung melden. Darauf weist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin.

Der Eigentümerwechsel ist der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich schriftlich mitzuteilen. Ein entsprechender Mitteilungsvordruck befindet sich im Abfallratgeber und als Download auf der Internetseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter www.bernkastel-wittlich.de/fileadmin/data/FB22/Eigentumswechsel.pdf

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