Meldeplicht für neue Grundstücks-Eigentümer
Wittlich. (red) Käufer, die ein Grundstück erwerben, dass an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, müssen den Eigentümerwechsel der Abfallentsorgung melden. Darauf weist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin.
08.01.2010
, 21:46 Uhr
Der Eigentümerwechsel ist der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich schriftlich mitzuteilen. Ein entsprechender Mitteilungsvordruck befindet sich im Abfallratgeber und als Download auf der Internetseite der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter www.bernkastel-wittlich.de/fileadmin/data/FB22/Eigentumswechsel.pdf