Mengenregulierung beim Wein: Streit seit 20 Jahren

Wie viel Wein darf auf einem Hektar Rebfläche geerntet werden? Großkellereien und Fassweinwinzer haben dazu andere Vorstellungen als Spitzenweingüter. Die Landesregierung hat nun neue Hektar-Höchstertragswerte festgelegt. Dies war notwendig, um die deutschen weingesetzlichen Regelungen an die neue EU-Weinmarktordnung anzupassen.

 Ein Winzer füllt seinen Wein in Flaschen. Selbstvermarktende Betriebe machen größtenteils gute Geschäfte, während die Winzer, die Fasswein an Kellereien verkaufen, zurzeit keine kostendeckenden Preise erhalten. Foto: Deutsches Weininstitut

Ein Winzer füllt seinen Wein in Flaschen. Selbstvermarktende Betriebe machen größtenteils gute Geschäfte, während die Winzer, die Fasswein an Kellereien verkaufen, zurzeit keine kostendeckenden Preise erhalten. Foto: Deutsches Weininstitut

Bernkastel-Kues/Trier. Die gesetzliche Mengenregulierung für Wein, die Ende der 80er Jahre in Deutschland eingeführt wurde, ist und bleibt ein kontrovers diskutiertes Thema. Auch damals musste sich Deutschland den Brüsseler Forderungen beugen. Es gab Befürworter und Gegner. Verschiedene Mengenregulierungs-Modelle, je nach Anbaugebiet und Rebsorte, wurden entwickelt und mehrmals geändert.

Zuletzt galten in den rheinland-pfälzischen Weinanbaugebieten folgende Hektarhöchstwerte:

Ahr: 100 Hektoliter für alle Qualitäten und Rebsorten; Mittelrhein 105 Hektoliter für alle Qualitäten und Rebsorten; Mosel: 125 Hektoliter für Qualitätsweine, 150 Hektoliter für Tafelweine und 200 Hektoliter für Verarbeitungsweine (Grundweine).

An der Nahe, Rheinhessen und der Pfalz galten einheitlich folgende Werte: 105 Hektoliter für Qualitätsweine, 150 Hektoliter für Tafelweine und 200 Hektoliter für Verarbeitungsweine.

Am vergangenen Freitag hat Weinbauminister Hering die neuen Werte verkündet. Damit, so Hering, habe das Land rechtzeitig zum Herbst 2009 seine Hausaufgaben erledigt. Die Grundsätze des deutschen Bezeichnungsrechts blieben erhalten. Es werde auch weiterhin Qualitätsweine und Spätlesen geben

Für das Anbaugebiet Mosel gelten nun folgende Höchstwerte pro Hektar: Qualitätswein (z.B. Wehlener Sonnenuhr Qualitätswein): 125 Hektoliter, Land- beziehungsweise Rebsortenwein (z.B. Mosel-Riesling): 150 Hektoliter, Deutscher Wein (dafür besteht kaum ein Markt): 150 Hektoliter, Grundwein (z.B. Sektgrundwein, Weinmix-Getränke, Glühwein): 200 Hektoliter.

In den Anbaugebieten Rheinhessen, Nahe und Pfalz gilt nun für Qualitätsweine ein Höchstwert von 105 Hektoliter und für Rebsortenweine 125 Hektoliter.

Das ist deutlich weniger als zuvor, als in diesen Anbaugebieten 150 Hektoliter pro Hektar für Rebsortenweine geerntet werden durften.

Neu ist auch: In das Gebiet des künftigen Landweins "Rhein" werden alle rheinland-pfälzischen Anbaugebiete einbezogen. Grundsätzlich soll die Süße eines Landweins auf höchstens "halbtrocken" begrenzt bleiben. (Stellungnahmen zu den neuen Hektarhöchsterträgen und anderen Änderungen des Weinrechts lesen Sie auf dieser Seite)

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