Messerstecher: Gericht ahndet Selbstjustiz:

Daun · Zu 2250 Euro Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Daun einen 22-Jährigen aus Daun verurteilt. Im Juni hat er einen 59-Jährigen zusammengetreten und schwer verletzt. Das Opfer hatte zwei Freunde von ihm niedergestochen.

Daun. Der Prozess vor dem Amtsgericht in Daun ist ein Randaspekt eines Verfahrens, das derzeit vor dem Landgericht Trier verhandelt wird: Dort ist ein 59-jähriger Dauner wegen zweifachen versuchten Mordes angeklagt. Er soll im Juni zwei Gäste einer Kneipe in Daun niedergestochen haben.
Da setzt der Prozess in Daun an. Denn der Freund der beiden Opfer ist zum Zeitpunkt der Messerstecherei auf der Toilette. Als er zurückkommt, findet er einen der Kumpels blutend vor der Kneipe. Da der Notarzt verständigt ist, sucht er seinem anderen Kumpel, der sich auf den Weg ins Krankenhaus gemacht hat. Als er ihn findet, zieht der sein T-Shirt hoch, und der junge Mann sieht die blutende Wunde. Spätestens da trifft er die Entscheidung, den Täter zu stellen. Nachdem er seinen Freund ins Krankenhaus gebracht hat, durchkämmt er die Stadt. In der Arensbergstraße trifft er ihn. Die Gruppe folgt ihm bis zum Netto-Parkplatz, wo er den Mann niederstreckt und ihm den Oberschenkel bricht. Der 59-Jährige liegt wehrlos am Boden. Als er sich aufrichten will, tritt ihm der Verfolger gegen den Kopf. Der Mann erleidet einen zweifachen Bruch des Unterkiefers und des Augenhöhlenbodens.
"Der erste Tritt ist eventuell noch mit dem Jedermann-Paragrafen zu rechtfertigen. Der zweite Tritt nicht mehr. Das war Selbstjustiz", sagte Staatsanwalt Jörn Patzak. Weil der Mann zuvor auch mit dem Messer bedroht wurde, alkoholisiert und emotional aufgewühlt war, ging er von einem minder schweren Fall von gefährlicher Körperverletzung aus und plädierte für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 25 Euro. Dem schloss sich das Gericht an. Das Urteil ist rechtskräftig. mh

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