Messerstecherprozess wird neu aufgerollt

Trier/Wittlich · Messerstecherprozess gegen Wittlicher ausgesetzt: Das Verfahren wird - nach einem entsprechenden Antrag der Verteidigung - an das Schwurgericht übergeben. Aufgrund von neuen Beweisen hatte das Trierer Landgericht erst vergangene Woche den Vorwurf auf versuchten Totschlag umgewandelt.

Trier/Wittlich. Immer wieder erklärt der Angeklagte, er habe in Notwehr gehandelt. Bestreitet, dass er jemanden verletzen oder gar töten wollte. Der 30-Jährige aus Wittlich soll im Mai einen Mann mit einem Messerstich in den Rücken lebensgefährlich verletzt haben. Bei einer vorangegangenen Auseinandersetzung soll er einen Dritten mit einer Axt am Bein verletzt haben. Seit vergangener Woche geht es nicht mehr nur um gefährliche Körperverletzung. Das Trierer Landgericht hat den Vorwurf auf versuchten Totschlag umgewandelt, nachdem neue belastende Beweise aufgetaucht waren (der TV berichtete). Dabei handelt es sich um Mitschnitte von abgehörten Telefongesprächen. Der Angeklagte soll angeblich auf Russisch davon sprechen, seinen Kontrahenten "kaltzumachen". Das aber, meint der 30-Jährige, sei falsch übersetzt worden.
Das Gericht hat inzwischen den Vorwurf der Tötungsabsicht in den Haftbefehl aufgenommen. Darin ist auch die Rede von den "engen Kontakten" des Angeklagten "ins kriminelle Milieu". So kam es überhaupt zu den Mitschnitten, die eigentlich aus einem anderen Verfahren stammen: Der Angeklagte telefonierte mit einem Mann, der des schweren Bandendiebstahls und der Bandenhehlerei verdächtigt wird. Grundlage für dessen Abhörung war ein richterlicher Beschluss vom März dieses Jahres.
Aufgrund der Beweise und des schwereren Vorwurfs und weil man auf die neuen Umstände nicht genügend vorbereitet sei, beantragt die Verteidigung, die Hauptverhandlung auszusetzen. Dem muss das Gericht nachkommen - so ist es in der Strafprozessordnung geregelt. Das Verfahren wird nun an das Schwurgericht übergeben - und der Fall komplett neu aufgerollt. eib

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